Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird aufgefordert Angebote zur Erhebung der Bestandsdaten anzufordern. Die E.ON Avacon und regionale Elektromeister sind abzufragen.
Der Rat entscheidet dann über die weitere Vorgehensweise

 

 

Sachverhalt:

Die Gemeinde Gusborn unterhält im Gemeindegebiet eine Straßenbeleuchtungsanlage mit ca. 250 Lichtpunkten. In den Straßenlampen kommen derzeit unterschiedlichste Leuchtmittel zum Einsatz. Vielfach verwendete Quecksilberdampflampen (HQL) sind in der EU ab dem Jahre 2015 nicht mehr zum Verkauf zugelassen. Mit Hilfe eines Sanierungsplanes soll der nicht unerhebliche Energieverbrauch durch den Ersatz bzw. die Umrüstung ineffizienter Lampen und Leuchten, reduziert werden. Als Grundvoraussetzung ist eine detaillierte Datenaufnahme des Leuchtenbestandes erforderlich. Erst auf Grundlage entsprechender Bestandsdaten kann ein Sanierungskonzept erstellt und mögliche Einsparpotenziale ermittelt werden.

Die für die Städte Dannenberg (Elbe) und Hitzacker (Elbe) durchgeführten Bestandserhebungen habe Kosten in Höhe von ca. 20 € / Leuchtenstandort verursacht. Hierin war allerdings ein Anteil von >50 % für die digitale Erfassung und die Bereitstellung von GIS-Daten enthalten.

 

 

Stellv. Bgm Beckmann erläutert, dass bereits ein Ratsbeschluss gefasst wurde, dass eine Überprüfung der Straßenbeleuchtung auf eine mögliche Senkung der Stromkosten erfolgen soll. Es soll auf energieeffiziente Leuchtmittel umgestellt werden.

Bgm Ringel hat daraufhin bereits die E.ON Avacon angeschrieben. Das Antwortschreiben ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

 

Herr Donnerstag erläutert den Sachverhalt der Vorlage.

Ab dem Jahr 2015 werden keine HQL Lampen mehr verkauft. Die vorhandenen Lampen dürfen aber weiter genutzt werden.

Die EU-Verordnung fordert CO2-Einsparung. Das ist nur zu erreichen, wenn die Leuchtmittel weniger Watt benötigen.

Investitionen in eine neue Straßenbeleuchtung amortisieren sich nach ca. 5 – 15 Jahren, je nach Umfang der Umrüstung.

Für die Städte Dannenberg (Elbe) und Hitzacker (Elbe) wurde die E.ON Avacon als derzeitiger Netzbetreiber beauftragt, eine Bestandaufnahme aller Straßenlampen zu machen.

Es wurde ein Leistungskatalog abgefordert:

-   Typ der Lampe

-   Standort

-   Leuchtmittel

-   Energieverbrauch

-   Zustand der Leuchte und des Leuchtenkopfes

-   Zustand und Alter des Mastes

-   Bereitstellung der Daten als Auflistung oder im GIS-System

 

Für die Städte wurde von der E.ON Avacon in einem Zeitraum von ca. 4 Monaten eine Kartierung mit der Auflistung jeder einzelnen Straßenlampe erstellt und die Angaben wurden auch digital im GIS-System erfasst.

Voraussetzung für eine Auftragsvergabe/Ausschreibung zur Überprüfung einer energieeffizienten Umrüstung der Straßenbeleuchtung ist eine detaillierte Vorlage der Stammdaten.

Bei den Städten wurde für jede Straße ein Umrüstungsvorschlag erstellt. Es gab konkrete Aussagen wie viel CO2, Watt und Stromkosten z.B. bei einer Umstellung auf Natriumdampflampen eingespart werden können.

Der Gemeinderat Gusborn muss auflisten, welche Daten in welcher Form erfasst werden sollen.
Es stellt sich auch die Frage, ob hier eine GIS-gestützte Erfassung erforderlich ist. Die Daten müssen laufend aktualisiert werden. Digitale Erfassung und Bereitstellung von GIS-Daten verdoppeln die Kosten.

Wenn konkret feststeht, welche Daten ermittelt werden sollen, kann die E.ON Avacon oder auch ein örtlicher Elektriker zu einem Angebot aufgefordert und anschließend mit der Erfassung beauftragt werden. Pro Leuchte ist hier mit Kosten von ca. 10 € zu rechnen (ohne GIS).

 

Vorteil bei LED-Lampen: lange Laufzeit, sehr hohe Amortisation, wenig Watt, hohe Energieeffizienz. Nachteil: Sehr teuer in der Anschaffung. Bei einer Investition von mindestens 25.000 € für LED-Lampen für einem Straßenzug konnten im Jahr 2011 Fördergelder beim Bund beantragt werden. Ob es diese Förderung auch noch in 2012 gibt, ist fraglich.

Vorteil von Metallhalogen-Dampflampen: hohe Einsparung, Kostenersparnis für Strom ca. 30%.

 

Herr Donnerstag weist darauf hin, dass sich durch die Umrüstung die Stromkosten verringern, die Unterhaltungskosten sind aber nach wie vor einzuplanen. Die Gemeinde ist verpflichtet, die vorhanden Straßenlampen mit intakten Leuchtmitteln auszustatten. Die Gemeinde Gusborn zahlt zzt. ca. 12.000 -13.000 € pro Jahr Stromkosten für die Straßenbeleuchtung.

 

Die Erfassungsarbeiten sind sehr umfassend und aufwändig. Es ist fraglich, ob sie von einem hiesigen Elektromeister geleistet werden können. Die Auswertung und Gegenüberstellung der Energieeffizienz verschiedener Leuchtmittel ist sehr umfangreich.

Bei einigen im Rahmen der Dorferneuerung aufgestellten Lampen muss geprüft werden ob eine Umrüstung erfolgen darf, weil die Mittel hier noch gebunden sind.

 

Nach der Bestandsaufnahme kann entschieden werden, wie viele Straßenlampen in welchem Zeitrahmen auf andere Leuchtmittel umgestellt werden sollen.

 

Rh Muchow befürwortet eine Umstellung der HQL-Leuchten auf andere Leuchtmittel. Eine umfangreiche Erfassung aller Bestandsdaten hält er nicht für erforderlich. Eine Pflege digital erfasster Daten im GIS-System kann von der Gemeinde nicht geleistet werden.

 

Stellv. Bgm Beckmann erläutert, dass für die Erfassung bereits Mittel im Haushalt 2011 eingeplant sind. Herr Donnerstag wird beauftragt, bei der EVE und hiesigen Elektromeistern (Stoedter und Winkelmann) anzufragen, ob umfangreiche Bestandsdaten erhoben werden können.

Der Beschlussvorschlag wird ergänzt: „ , die EVE“ 

 

Herr Donnerstag wird die Ergebnisse seiner Anfragen dem Bürgermeister mitteilen und für die nächste Ratssitzung eine entsprechende Vorlage zur Auftragsvergabe verfassen.

 

Der Gemeinderat fasst folgenden

 

 

 


Beschluss:

Die Verwaltung wird aufgefordert Angebote zur Erhebung der Bestandsdaten anzufordern. Die E.ON Avacon, die EVE und regionale Elektromeister sind abzufragen.
Der Rat entscheidet dann über die weitere Vorgehensweise