Sitzung: 26.07.2011 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 30/384/2011
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird
aufgefordert Angebote zur Erhebung der Bestandsdaten anzufordern. Die E.ON
Avacon und regionale Elektromeister sind abzufragen.
Der Rat entscheidet dann über die weitere Vorgehensweise
Sachverhalt:
Die Gemeinde
Gusborn unterhält im Gemeindegebiet eine Straßenbeleuchtungsanlage mit ca. 250
Lichtpunkten. In den Straßenlampen kommen derzeit unterschiedlichste
Leuchtmittel zum Einsatz. Vielfach verwendete Quecksilberdampflampen (HQL) sind
in der EU ab dem Jahre 2015 nicht mehr zum Verkauf zugelassen. Mit Hilfe eines
Sanierungsplanes soll der nicht unerhebliche Energieverbrauch durch den Ersatz
bzw. die Umrüstung ineffizienter Lampen und Leuchten, reduziert werden. Als
Grundvoraussetzung ist eine detaillierte Datenaufnahme des Leuchtenbestandes
erforderlich. Erst auf Grundlage entsprechender Bestandsdaten kann ein
Sanierungskonzept erstellt und mögliche Einsparpotenziale ermittelt werden.
Die für die Städte
Dannenberg (Elbe) und Hitzacker (Elbe) durchgeführten Bestandserhebungen habe
Kosten in Höhe von ca. 20 € / Leuchtenstandort verursacht. Hierin war
allerdings ein Anteil von >50 % für die digitale Erfassung und die
Bereitstellung von GIS-Daten enthalten.
Stellv. Bgm Beckmann erläutert, dass
bereits ein Ratsbeschluss gefasst wurde, dass eine Überprüfung der
Straßenbeleuchtung auf eine mögliche Senkung der Stromkosten erfolgen soll. Es
soll auf energieeffiziente Leuchtmittel umgestellt werden.
Bgm Ringel hat daraufhin bereits die E.ON
Avacon angeschrieben. Das Antwortschreiben ist der Niederschrift als Anlage
1 beigefügt.
Herr Donnerstag erläutert den Sachverhalt
der Vorlage.
Ab dem Jahr 2015 werden keine HQL Lampen
mehr verkauft. Die vorhandenen Lampen dürfen aber weiter genutzt werden.
Die EU-Verordnung fordert CO2-Einsparung.
Das ist nur zu erreichen, wenn die Leuchtmittel weniger Watt benötigen.
Investitionen in eine neue
Straßenbeleuchtung amortisieren sich nach ca. 5 – 15 Jahren, je nach Umfang der
Umrüstung.
Für die Städte Dannenberg (Elbe) und Hitzacker
(Elbe) wurde die E.ON Avacon als derzeitiger Netzbetreiber beauftragt, eine
Bestandaufnahme aller Straßenlampen zu machen.
Es wurde ein Leistungskatalog abgefordert:
- Typ der Lampe
- Standort
- Leuchtmittel
- Energieverbrauch
- Zustand der Leuchte und des Leuchtenkopfes
- Zustand und Alter des Mastes
- Bereitstellung der Daten als Auflistung
oder im GIS-System
Für die Städte wurde von der E.ON Avacon
in einem Zeitraum von ca. 4 Monaten eine Kartierung mit der Auflistung jeder
einzelnen Straßenlampe erstellt und die Angaben wurden auch digital im
GIS-System erfasst.
Voraussetzung für eine Auftragsvergabe/Ausschreibung
zur Überprüfung einer energieeffizienten Umrüstung der Straßenbeleuchtung ist
eine detaillierte Vorlage der Stammdaten.
Bei den Städten wurde für jede Straße ein
Umrüstungsvorschlag erstellt. Es gab konkrete Aussagen wie viel CO2, Watt und
Stromkosten z.B. bei einer Umstellung auf Natriumdampflampen eingespart werden
können.
Der Gemeinderat Gusborn muss auflisten,
welche Daten in welcher Form erfasst werden sollen.
Es stellt sich auch die Frage, ob hier eine GIS-gestützte Erfassung
erforderlich ist. Die Daten müssen laufend aktualisiert werden. Digitale
Erfassung und Bereitstellung von GIS-Daten verdoppeln die Kosten.
Wenn konkret feststeht, welche Daten
ermittelt werden sollen, kann die E.ON Avacon oder auch ein örtlicher Elektriker
zu einem Angebot aufgefordert und anschließend mit der Erfassung beauftragt
werden. Pro Leuchte ist hier mit Kosten von ca. 10 € zu rechnen (ohne GIS).
Vorteil bei LED-Lampen: lange Laufzeit,
sehr hohe Amortisation, wenig Watt, hohe Energieeffizienz. Nachteil: Sehr teuer
in der Anschaffung. Bei einer Investition von mindestens 25.000 € für
LED-Lampen für einem Straßenzug konnten im Jahr 2011 Fördergelder beim Bund
beantragt werden. Ob es diese Förderung auch noch in 2012 gibt, ist fraglich.
Vorteil von Metallhalogen-Dampflampen:
hohe Einsparung, Kostenersparnis für Strom ca. 30%.
Herr Donnerstag weist darauf hin, dass
sich durch die Umrüstung die Stromkosten verringern, die Unterhaltungskosten
sind aber nach wie vor einzuplanen. Die Gemeinde ist verpflichtet, die
vorhanden Straßenlampen mit intakten Leuchtmitteln auszustatten. Die Gemeinde
Gusborn zahlt zzt. ca. 12.000 -13.000 € pro Jahr Stromkosten für die
Straßenbeleuchtung.
Die Erfassungsarbeiten sind sehr umfassend
und aufwändig. Es ist fraglich, ob sie von einem hiesigen Elektromeister
geleistet werden können. Die Auswertung und Gegenüberstellung der
Energieeffizienz verschiedener Leuchtmittel ist sehr umfangreich.
Bei einigen im Rahmen der Dorferneuerung
aufgestellten Lampen muss geprüft werden ob eine Umrüstung erfolgen darf, weil
die Mittel hier noch gebunden sind.
Nach der Bestandsaufnahme kann entschieden
werden, wie viele Straßenlampen in welchem Zeitrahmen auf andere Leuchtmittel
umgestellt werden sollen.
Rh Muchow befürwortet eine Umstellung der
HQL-Leuchten auf andere Leuchtmittel. Eine umfangreiche Erfassung aller
Bestandsdaten hält er nicht für erforderlich. Eine Pflege digital erfasster
Daten im GIS-System kann von der Gemeinde nicht geleistet werden.
Stellv. Bgm Beckmann erläutert, dass für
die Erfassung bereits Mittel im Haushalt 2011 eingeplant sind. Herr Donnerstag
wird beauftragt, bei der EVE und hiesigen Elektromeistern (Stoedter und
Winkelmann) anzufragen, ob umfangreiche Bestandsdaten erhoben werden können.
Der Beschlussvorschlag wird ergänzt: „ ,
die EVE“
Herr Donnerstag wird die Ergebnisse seiner
Anfragen dem Bürgermeister mitteilen und für die nächste Ratssitzung eine
entsprechende Vorlage zur Auftragsvergabe verfassen.
Der Gemeinderat fasst folgenden
Beschluss:
Die Verwaltung wird
aufgefordert Angebote zur Erhebung der Bestandsdaten anzufordern. Die E.ON
Avacon, die EVE und regionale Elektromeister sind abzufragen.
Der Rat entscheidet dann über die weitere Vorgehensweise