Sitzung: 15.06.2011 Rat der Gemeinde Zernien
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 30/308/2011
Sachverhalt:
Herr Peter Köhne
führt im Auftrage der Gemeinde Zernien seit mehreren Jahren
Winterdienstarbeiten im Raum des OT. Gülden durch. Bei der Ausübung dieser
Tätigkeit ist durch eine Unebenheit in der Straße in der Saison 2009/2010 ein Schaden in Höhe von 3.911,83 € an seinem
Trecker entstanden.
Nach Gerichtsbeschluss vom 13.12.2010 ist der
Kommunale Schadensausgleich lediglich verpflichtet worden, einen Teilbetrag in
Höhe von 2.000,-- € des Schadens zu
übernehmen.
Bereits zu den
Haushaltsberatungen der Gemeinde wurde diese Thematik im Rat angesprochen, vom
Rat wurde die Übernahme der Restkosten durch die Gemeinde befürwortet.
Begründet wurde die positive Haltung damit, das Herr Köhne die Arbeiten im
Auftrag der Gemeinde durchführt und diese auch sehr sorgfältig und zuverlässig
erledigt. Deshalb möchte der Rat Herrn Köhne nicht auf den Kosten sitzen
lassen.
Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden
Beschluss:
Die Gemeinde
Zernien erstattet Herr Peter Köhne, den nicht vom Kommunalen Schadensausgleich
übernommenen Restbetrag in Höhe von 1.911,83 Euro. Der Betrag wird aus der Kostenstelle
54500300300 Sachkonto 445800 ausgezahlt.