Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Sachverhalt:

Herr Peter Köhne führt im Auftrage der Gemeinde Zernien seit mehreren Jahren Winterdienstarbeiten im Raum des OT. Gülden durch. Bei der Ausübung dieser Tätigkeit ist durch eine Unebenheit in der Straße in der Saison 2009/2010 ein  Schaden in Höhe von 3.911,83 € an seinem Trecker entstanden.

 

 Nach Gerichtsbeschluss vom 13.12.2010 ist der Kommunale Schadensausgleich lediglich verpflichtet worden, einen Teilbetrag in Höhe von  2.000,-- € des Schadens zu übernehmen.

 

Bereits zu den Haushaltsberatungen der Gemeinde wurde diese Thematik im Rat angesprochen, vom Rat wurde die Übernahme der Restkosten durch die Gemeinde befürwortet. Begründet wurde die positive Haltung damit, das Herr Köhne die Arbeiten im Auftrag der Gemeinde durchführt und diese auch sehr sorgfältig und zuverlässig erledigt. Deshalb möchte der Rat Herrn Köhne nicht auf den Kosten sitzen lassen.

Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden

 

 

 

 

 


Beschluss:

Die Gemeinde Zernien erstattet Herr Peter Köhne, den nicht vom Kommunalen Schadensausgleich übernommenen Restbetrag in Höhe von 1.911,83 Euro.  Der Betrag wird aus der Kostenstelle 54500300300 Sachkonto 445800 ausgezahlt.