Sitzung: 14.07.2011 Rat der Gemeinde Zernien
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1, Befangen: 2
Vorlage: 31/365/2011
Rh Alwin Beutler,
Vorsitzender des Sportvereines, und stellv. Bgm Beutler, Kassenwart des
Sportvereines, erklären, dass sie gem. § 26 NGO vom Mitwirkungsverbot betroffen
sind, da sie rechtskräftige Vertreter des Vereines sind.
Beide verlassen den
Beratungstisch; sie nehmen nicht an der Beratung und Beschlussfassung teil.
Bgm Schulz
erläutert ergänzend zum Sachverhalt der Vorlage, dass nach der Ladung und dem
Versenden der Vorlagen Recherchen in den Unterlagen des Sportvereines ergeben
haben, dass im Jahre 2008 eine Zusage zur Übernahme der Kosten seitens des
Bürgermeisters erfolgte.
Bgm Schulz
beantragt, die Kosten für die Vermessung zu übernehmen.
Der Rat fasst den
Beschluss:
Die
Vermessungskosten für das Vereinsgebäude des SV Zernien in Höhe von 743,85 €
werden von der Gemeinde übernommen.