Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1, Befangen: 2

Rh Alwin Beutler, Vorsitzender des Sportvereines, und stellv. Bgm Beutler, Kassenwart des Sportvereines, erklären, dass sie gem. § 26 NGO vom Mitwirkungsverbot betroffen sind, da sie rechtskräftige Vertreter des Vereines sind.

Beide verlassen den Beratungstisch; sie nehmen nicht an der Beratung und Beschlussfassung teil.

 

Bgm Schulz erläutert ergänzend zum Sachverhalt der Vorlage, dass nach der Ladung und dem Versenden der Vorlagen Recherchen in den Unterlagen des Sportvereines ergeben haben, dass im Jahre 2008 eine Zusage zur Übernahme der Kosten seitens des Bürgermeisters erfolgte.

Bgm Schulz beantragt, die Kosten für die Vermessung zu übernehmen.

 

Der Rat fasst den

 


Beschluss:

Die Vermessungskosten für das Vereinsgebäude des SV Zernien in Höhe von 743,85 € werden von der Gemeinde übernommen.