Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Befangen: 1

Rf Merke erklärt, dass sie als Geschäftsführerin vom Mitwirkungsverbot gem. § 26 NGO betroffen ist. Sie nimmt an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

 

Die GbR Schilfbeet Teichlosen möchte ein Schilfbeet errichten und die Gesellschafter dort anschließen. Hierzu sind unter anderem die Querung von Straßen und die Nutzung der Straßenseitenräume erforderlich.

Mit der GbR wird eine Vereinbarung geschlossen, die die Einzelheiten, insbesondere die Wiederherstellung der Straßen beinhaltet.

 

WGJ-Fraktionsvorsitzender Haul erklärt, dass in der vorangegangenen Fraktionssitzung diese Angelegenheit beraten wurde und dem generell zugestimmt wird. Um den Verwaltungsaufwand zu verringern wird beantragt, dass das Entgelt für 20 Jahre in einer Summe entrichtet werden soll.

 

Auf Antrag des WGJ-Fraktionsvorsitzenden fasst der Rat den

 


Beschluss:

Mit der GbR Schilfbeet Teichlosen 20 in 29479 Jameln wird ein Vertrag über die Nutzung von Straßenseitenräumen zur Verlegung von Rohrleitungen zum Betrieb eines Schilfbeetes in der Gemeinde Jameln, Ortsteil Teichlosen geschlossen.

Das Nutzungsentgelt beträgt 10,00 € pro Jahr und soll als einmalige Zahlung für 20 Jahre, 01.01.2011 bis 31.12.2030, in Höhe von 200,00 € entrichtet werden.