Sitzung: 12.07.2011 Rat der Gemeinde Jameln
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Befangen: 1
Vorlage: 31/355/2011
Rf Merke erklärt,
dass sie als Geschäftsführerin vom Mitwirkungsverbot gem. § 26 NGO betroffen
ist. Sie nimmt an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
Die GbR Schilfbeet
Teichlosen möchte ein Schilfbeet errichten und die Gesellschafter dort anschließen.
Hierzu sind unter anderem die Querung von Straßen und die Nutzung der
Straßenseitenräume erforderlich.
Mit der GbR wird
eine Vereinbarung geschlossen, die die Einzelheiten, insbesondere die
Wiederherstellung der Straßen beinhaltet.
WGJ-Fraktionsvorsitzender
Haul erklärt, dass in der vorangegangenen Fraktionssitzung diese Angelegenheit
beraten wurde und dem generell zugestimmt wird. Um den Verwaltungsaufwand zu
verringern wird beantragt, dass das Entgelt für 20 Jahre in einer Summe
entrichtet werden soll.
Auf Antrag des
WGJ-Fraktionsvorsitzenden fasst der Rat den
Beschluss:
Mit der GbR Schilfbeet Teichlosen 20 in 29479 Jameln wird ein Vertrag über die Nutzung von Straßenseitenräumen zur Verlegung von Rohrleitungen zum Betrieb eines Schilfbeetes in der Gemeinde Jameln, Ortsteil Teichlosen geschlossen.
Das Nutzungsentgelt beträgt 10,00 € pro Jahr und soll als
einmalige Zahlung für 20 Jahre, 01.01.2011 bis 31.12.2030, in Höhe von 200,00 €
entrichtet werden.