Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 1, Enthaltungen: 3

Sachverhalt:

Siehe Vorlage 40/283/2011 und SgA vom 07.06.2011.

 

FBL Ringel trägt vor und erläutert die Änderungen.

 

Rf Molter ist der Ansicht, dass das vorliegende Konzept  ein Konzept für die Zukunft  sein sollte. Bedauerlicherweise kann sie dies nicht erkennen. Sie spricht u.a. die Beiträge von Feuerwehr-Mitgliedern für Feuerwehrfördervereine an,  mit denen auch Pflichtaufgaben der Samtgemeinden finanziert werden. Sie betrachtet dies als „Sondersteuer“ für die Feuerwehr-Mitglieder.

Weiterhin bemängelt sie die  nicht vorhandene Besetzung  von Frauen  in Führungspostionen. Ebenso wurde der demografische Wandel  in dem Konzept nicht berücksichtigt 

 

Auf Anmerkung  von Rh Bodendieck teilt die Verwaltung mit, dass das Wort „Kinderfeuerwehr“ vom Landesfeuerwehrverband festgelegt  wurde und auch im Nds. Brandschutzgesetz so  verankert ist.

 

Der SgRat fasst folgenden

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

Der Samtgemeinderat beschließt das anliegende Brandschutzkonzept (siehe Anlage zu TOP 4 der Niederschrift) der Freiwilligen Feuerwehr.