Sitzung: 23.06.2011 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 1, Enthaltungen: 3
Vorlage: 40/283/2011
Sachverhalt:
Siehe Vorlage
40/283/2011 und SgA vom 07.06.2011.
FBL Ringel trägt
vor und erläutert die Änderungen.
Rf Molter ist der
Ansicht, dass das vorliegende Konzept
ein Konzept für die Zukunft sein
sollte. Bedauerlicherweise kann sie dies nicht erkennen. Sie spricht u.a. die
Beiträge von Feuerwehr-Mitgliedern für Feuerwehrfördervereine an, mit denen auch Pflichtaufgaben der
Samtgemeinden finanziert werden. Sie betrachtet dies als „Sondersteuer“ für die
Feuerwehr-Mitglieder.
Weiterhin bemängelt
sie die nicht vorhandene Besetzung von Frauen
in Führungspostionen. Ebenso wurde der demografische Wandel in dem Konzept nicht berücksichtigt
Auf Anmerkung von Rh Bodendieck teilt die Verwaltung mit,
dass das Wort „Kinderfeuerwehr“ vom Landesfeuerwehrverband festgelegt wurde und auch im Nds. Brandschutzgesetz
so verankert ist.
Der SgRat fasst
folgenden
Beschluss:
Der Samtgemeinderat
beschließt das anliegende Brandschutzkonzept (siehe Anlage zu TOP 4 der Niederschrift) der Freiwilligen
Feuerwehr.