Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Enthaltungen: 6

Sachverhalt:

Nach Vorlage 30/244/2011 und Vortrag durch FBL Hesebeck fasst der SgRat folgenden 

 

 

 

 


Beschluss:

Zu a) Die Stellungnahmen gem. § 4 (1) BauGB werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und beschlossen.

Zu b) Die Stellungnahmen gem. § 4 (2) BauGB und  die Anregungen gem. § 3 (2) BauG werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und beschlossen.

Zu c) Die 69. Änderung des Flächennutzungsplans und die Begründung zur 69. Änderung des Flächennutzungsplans werden beschlossen (Feststellungsbeschluss).