Sitzung: 26.05.2011 Ausschuss für Bauleitplanung, ÖPNV und Verkehr der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 30/278/2011
Sachverhalt:
Zu a)
Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat am 22.06.2010 beschlossen, den
Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der ehemaligen
Samtgemeinde Dannenberg, Gemeinde Langendorf, fortzuschreiben. Mit Schreiben
vom 05.04.2011 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
über diese Planung unterrichtet und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den
erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung bis zum
10.05.2011 zu äußern.
Anregungen wurden von der Industrie- Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg,
der LGLN–Katasteramt Lüchow und vom Landkreis Lüchow-Dannenberg vorgetragen.
Die vorgetragenen Anregungen sind
abzuwägen und zu beschließen.
Zu b)
Nach Abwägung der
Stellungnahmen nach § 4 (1) BauGB schließen sich die Verfahren nach § 4 (2)
BauGB
„Einholung der
Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange“ und die“
öffentliche Auslegung des Planentwurfes“ gem. § 3 (2) BauGB an.
Die öffentliche
Auslegung ist vom Rat zu beschließen.
Rh Beutler beantragt
Abstimmung nach Vorlage.
Ohne Aussprache empfiehlt
der Ausschuss folgenden
Beschlussvorschlag:
Zu a) Die
Stellungnahmen werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen
und
beschlossen.
Zu b) Der Entwurf
der 70. Änderung des Flächennutzungsplans wird gem. § 3 (2) BauGB mit der
Begründung für die Dauer eines Monats
öffentlich ausgelegt.