Sitzung: 23.06.2011 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Enthaltungen: 1
Vorlage: 08/192/2011
Sachverhalt:
Die BRS Treuhand
GmbH aus Hannover hat den Jahresabschluss zum 31.12.2010 mit Anhang und
Rechenschaftsbericht für den Eigenbetrieb Kommunale Dienste Elbtalaue der
Samtgemeinde Elbtalaue geprüft und den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
erteilt:
„“Der
Jahresabschluss und die Buchführung des Eigenbetriebes Kommunale Dienste
Elbtalaue für das Haushaltsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2010
entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Entwicklung
der Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu
Beanstandungen keinen Anlass. Der Eigenbetrieb wurde wirtschaftlich geführt.“
Das
Rechnungsprüfungsamt kann gemäß der Eigenbetriebsverordnung ergänzende
Feststellungen zum Prüfungsbericht treffen, die bei der Bekanntmachung mit zu
veröffentlichen sind. Entsprechende Feststellungen sind vom
Rechnungsprüfungsamt nicht getroffen worden.
Der Prüfbericht ist
der Vorlage als Anlage beigefügt.
Ohne Aussprache und
nach Vorlage 08/192/2011 fasst der SgRat folgenden
Beschluss:
a) Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
BRS Treuhand GmbH aus Hannover geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2010 wird
festgestellt.
b) Die Werksleitung wird gemäß § 30 der
Eigenbetriebsverordnung (EigBetr.VO) für das Wirtschaftsjahr 2010 entlastet.
c) Der Fehlbetrag wird aus der Rücklage
gedeckt.