Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Die BRS Treuhand GmbH aus Hannover hat den Jahresabschluss zum 31.12.2010 mit Anhang und Rechenschaftsbericht für den Eigenbetrieb Kommunale Dienste Elbtalaue der Samtgemeinde Elbtalaue geprüft und den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

 

„“Der Jahresabschluss und die Buchführung des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue für das Haushaltsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2010 entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Entwicklung der Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Der Eigenbetrieb wurde wirtschaftlich geführt.“

 

Das Rechnungsprüfungsamt kann gemäß der Eigenbetriebsverordnung ergänzende Feststellungen zum Prüfungsbericht treffen, die bei der Bekanntmachung mit zu veröffentlichen sind. Entsprechende Feststellungen sind vom Rechnungsprüfungsamt nicht getroffen worden.

Der Prüfbericht ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Ohne Aussprache und nach Vorlage 08/192/2011 fasst der SgRat folgenden 

 


Beschluss:

a)      Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BRS Treuhand GmbH aus Hannover geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2010 wird festgestellt.

b)      Die Werksleitung wird gemäß § 30 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetr.VO) für das Wirtschaftsjahr 2010 entlastet.

c)       Der Fehlbetrag wird aus der Rücklage gedeckt.