Beschluss: Einstimmig empfohlen

Herr Helmar Süßenbach, Vorsitzender des Dannenberger Arbeitskreises für Landeskunde und Heimatpflege (DALAH), hat einen Antrag eingereicht.
Die eingereichten Fotos der Grabstätten zu Punkt 2 des Antrages werden in der Sitzung gezeigt.
Die Ausschussmitglieder konnten sich ergänzend dazu vor der Sitzung über den Zustand des Grabsteines Johann Chr. Schulze auf dem Friedhof Lüggau informieren.
Die Angelegenheit wurde bereits im Jahre 1999/2000 im damaligen Betriebswerkeausschuss beraten. Die Grabstätte Johann Chr. Schulze sollte erhalten bleiben. Die Kosten der Pflege gehen zz. zu Lasten der Gebührenzahler. Die Aufarbeitung der Schrift des Grabsteines ist lt. Auskunft von Herrn Steinmetzmeister Böhm sehr aufwändig und würde Kosten von ca. 2.000,- € verursachen (Aufarbeitung durch einen Restaurator). Haushaltsmittel sind hierfür nicht vorhanden. Die Samtgemeinde erhält Fördermittel nur für anerkannte Kriegsgräber, dieses Grab zählt nicht dazu.
Das Grab Hans Franck (sh. Punkt 2. u.. 4. des Antrages) ist ebenfalls kein anerkanntes Kriegsgrab. Es wird zz. von den Kommunalen Diensten mit geringem Aufwand gepflegt, da es keine bekannten Angehörigen mehr gibt.

Das Nutzungsrecht an dem Grab Küssner/Gronwaldt üben Angehörige zz. noch bis zum Jahr 2015 aus und auch diese pflegen das Grab. Ein Antrag auf Aufnahme in ein Verzeichnis über erhaltenswerte Grabmale/Grabanlagen wurde von den Angehörigen nicht gestellt. 

Lt. Beschluss des Betriebswerkeausschusses aus dem Jahre 1999/2000 konnten außer dem Grab Johann Chr. Schulze weitere erhaltenswerte Grabanlagen nicht ermittelt werden. 
Insofern wurde kein „Verzeichnis“ über erhaltenswerte Grabanlagen erstellt. In der Friedhofsakte der Grabstätte Schulze ist entsprechendes vermerkt.

 

Frau Brunhöber gibt ergänzende Erläuterungen und zeigt anhand von Fotos, wie die einzelnen genannten Gräber angelegt sind und in welchem Zustand sie sich befinden.

Der Werksausschuss beschließt einstimmig, den als Gast anwesenden Herrn Helmar Süßenbach als Sachverständigen hierzu anzuhören. Herr Süßenbach erläutert ergänzend historische Angaben zu den Verstorbenen und den Gräbern und die Gründe für sein Schreiben bzw. Antrag.

Es folgt eine kontroverse Diskussion über das genannte Verzeichnis, die Frage der Zuständigkeit zu diesem Thema und die Frage, wer die Kosten über die im Schreiben von Herrn Süßenbach genannten Punkte trägt.
Herr Süßenbach erklärt zu den Unterhaltungskosten der Gräber, dass es zwischen ihm und der Familie Grönwaldt Gespräche gegeben hat. Die Familie hat ihre Bereitschaft bekundet, die Kosten der Unterhaltung der Grabstätte Johann Christoph Schulze zu tragen bzw. dafür zu spenden. Einzelheiten müssten von der Verwaltung geklärt werden.

 

Nach weiteren aufkommenden Fragen unter den Ausschussmitgliedern stellt Herr Klafak folgendes klar:

Es gibt bereits den Beschluss des Samtgemeinderates, dass ein Verzeichnis über erhaltenswerte Gräber anzulegen ist. Dieser ist in der Friedhofsordnung der Samtgemeinde Elbtalaue enthalten. Im Betriebswerkeausschuss ist im Jahre 1999/2000 festgestellt worden, dass das Grab Johann Christoph Schulze erhalten werden soll. Über die Kostenfrage gibt es bisher keine Regelung und  auch keinen Beschluss, dass dieses Grab in das Verzeichnis über erhaltenswerte Gräber aufgenommen wird.

 

 

Der Werksausschuss empfiehlt danach folgende


Beschlüsse:

Das Verzeichnis über erhaltenswerte Grabmale auf Friedhöfen der Samtgemeinde
Elbtalaue wird angelegt.
Der Samtgemeinde Elbtalaue sollen dadurch keine Folgekosten entstehen.

Folgende Gräber werden in das Verzeichnis aufgenommen:

 

a)      Grab Nr. B-1-19, Friedhof Lüggau, Johann Christoph Schulze, gefallen in der Schlacht bei Waterloo im Jahre 1815. Die Samtgemeinde trägt keine Kosten für die Unterhaltung des Grabes und des Grabsteines.
Einstimmig empfohlen
Ja                           7
Enthaltung         1

 

b)      Grab Nr. N/1-1-5, Friedhof Lüggau, Hans Franck, Opfer der deutschen Teilung. Die Samtgemeinde trägt keine Kosten für die Unterhaltung des Grabes/des Grabsteines sowie für eine besondere Kennzeichnung des Grabes als Hinweis der deutschen Teilung.
Mehrheitlich empfohlen
Ja                           4
Nein                     1
Enthaltungen   3

 

c)       Grab Nr. H/1-3-51-53, Friedhof Lüggau, Familie Küssner/Grönwaldt (besonderer Grabstein, Kriegsopfer im 2. Weltkrieg).
Mehrheitlich abgelehnt
Ja                           1
Nein                     5
Enthaltungen   2