Sitzung: 09.05.2011 Werksausschuss Kommunale Dienste der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Herr Helmar
Süßenbach, Vorsitzender des Dannenberger Arbeitskreises für Landeskunde und
Heimatpflege (DALAH), hat einen Antrag eingereicht.
Die eingereichten Fotos der Grabstätten zu Punkt 2 des Antrages werden in der
Sitzung gezeigt.
Die Ausschussmitglieder konnten sich ergänzend dazu vor der Sitzung über den
Zustand des Grabsteines Johann Chr. Schulze auf dem Friedhof Lüggau
informieren.
Die Angelegenheit wurde bereits im Jahre 1999/2000 im damaligen
Betriebswerkeausschuss beraten. Die Grabstätte Johann Chr. Schulze sollte
erhalten bleiben. Die Kosten der Pflege gehen zz. zu Lasten der Gebührenzahler.
Die Aufarbeitung der Schrift des Grabsteines ist lt. Auskunft von Herrn
Steinmetzmeister Böhm sehr aufwändig und würde Kosten von ca. 2.000,- €
verursachen (Aufarbeitung durch einen Restaurator). Haushaltsmittel sind
hierfür nicht vorhanden. Die Samtgemeinde erhält Fördermittel nur für
anerkannte Kriegsgräber, dieses Grab zählt nicht dazu.
Das Grab Hans Franck (sh. Punkt 2. u.. 4. des Antrages) ist ebenfalls kein
anerkanntes Kriegsgrab. Es wird zz. von den Kommunalen Diensten mit geringem
Aufwand gepflegt, da es keine bekannten Angehörigen mehr gibt.
Das Nutzungsrecht an dem Grab Küssner/Gronwaldt üben Angehörige zz. noch bis
zum Jahr 2015 aus und auch diese pflegen das Grab. Ein Antrag auf Aufnahme in
ein Verzeichnis über erhaltenswerte Grabmale/Grabanlagen wurde von den
Angehörigen nicht gestellt.
Lt. Beschluss des Betriebswerkeausschusses aus dem Jahre 1999/2000 konnten
außer dem Grab Johann Chr. Schulze weitere erhaltenswerte Grabanlagen nicht
ermittelt werden.
Insofern wurde kein „Verzeichnis“ über erhaltenswerte Grabanlagen erstellt. In
der Friedhofsakte der Grabstätte Schulze ist entsprechendes vermerkt.
Frau Brunhöber gibt
ergänzende Erläuterungen und zeigt anhand von Fotos, wie die einzelnen
genannten Gräber angelegt sind und in welchem Zustand sie sich befinden.
Der Werksausschuss beschließt einstimmig, den als Gast anwesenden Herrn Helmar
Süßenbach als Sachverständigen hierzu anzuhören. Herr Süßenbach erläutert
ergänzend historische Angaben zu den Verstorbenen und den Gräbern und die
Gründe für sein Schreiben bzw. Antrag.
Es folgt eine
kontroverse Diskussion über das genannte Verzeichnis, die Frage der
Zuständigkeit zu diesem Thema und die Frage, wer die Kosten über die im
Schreiben von Herrn Süßenbach genannten Punkte trägt.
Herr Süßenbach erklärt zu den Unterhaltungskosten der Gräber, dass es zwischen
ihm und der Familie Grönwaldt Gespräche gegeben hat. Die Familie hat ihre
Bereitschaft bekundet, die Kosten der Unterhaltung der Grabstätte Johann
Christoph Schulze zu tragen bzw. dafür zu spenden. Einzelheiten müssten von der
Verwaltung geklärt werden.
Nach weiteren
aufkommenden Fragen unter den Ausschussmitgliedern stellt Herr Klafak folgendes
klar:
Es gibt bereits den Beschluss des Samtgemeinderates, dass ein Verzeichnis über
erhaltenswerte Gräber anzulegen ist. Dieser ist in der Friedhofsordnung der
Samtgemeinde Elbtalaue enthalten. Im Betriebswerkeausschuss ist im Jahre
1999/2000 festgestellt worden, dass das Grab Johann Christoph Schulze erhalten
werden soll. Über die Kostenfrage gibt es bisher keine Regelung und auch keinen Beschluss, dass dieses Grab in
das Verzeichnis über erhaltenswerte Gräber aufgenommen wird.
Der Werksausschuss empfiehlt danach folgende
Beschlüsse:
Das Verzeichnis
über erhaltenswerte Grabmale auf Friedhöfen der Samtgemeinde
Elbtalaue wird angelegt.
Der Samtgemeinde Elbtalaue sollen dadurch keine Folgekosten entstehen.
Folgende Gräber
werden in das Verzeichnis aufgenommen:
a) Grab Nr. B-1-19, Friedhof Lüggau, Johann
Christoph Schulze, gefallen in der Schlacht bei Waterloo im Jahre 1815. Die
Samtgemeinde trägt keine Kosten für die Unterhaltung des Grabes und des
Grabsteines.
Einstimmig empfohlen
Ja 7
Enthaltung 1
b)
Grab
Nr. N/1-1-5, Friedhof Lüggau, Hans Franck, Opfer der deutschen Teilung. Die
Samtgemeinde trägt keine Kosten für die Unterhaltung des Grabes/des Grabsteines
sowie für eine besondere Kennzeichnung des Grabes als Hinweis der deutschen
Teilung.
Mehrheitlich empfohlen
Ja 4
Nein 1
Enthaltungen 3
c)
Grab
Nr. H/1-3-51-53, Friedhof Lüggau, Familie Küssner/Grönwaldt (besonderer
Grabstein, Kriegsopfer im 2. Weltkrieg).
Mehrheitlich abgelehnt
Ja 1
Nein 5
Enthaltungen 2