Sitzung: 05.05.2011 Ausschuss für Schulen und Sportstätten der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Kenntnis genommen
AV Schwidder erteilt FDL
Demmer das Wort. Diese erläutert, dass in der Vergangenheit an der Turnhalle
der Grundschule Dannenberg vermehrt Vandalismus und Sachbeschädigungen
aufgetreten ist – es wurde sogar versucht, das Gebäude in Brand zu setzen.
Dazu wurden Löcher in den
Putz gekratzt, dann brennbare Stoffe in die Löcher gesteckt und angezündet, zum
Glück ging das Feuer immer wieder aus.
Es finden sich regelmäßig
Schmierereien am Gebäude und auch das Mini-Spielfeld wird beschädigt. Der Boden
wird zerstört und die Tornetze zerschnitten. Um diese Sachbeschädigungen
verfolgen zu können und ggfs. endlich einen Täter zu ermitteln, ist die Idee
zur Videoüberwachung entstanden. Die Mittel für die Anlage sind bereits im
Haushalt zur Verfügung gestellt, es sollte jedoch bei Vorlage eines passenden
Angebotes eine Vorstellung im Ausschuss erfolgen.
Dazu teilt Herr Stoedter
mit, dass im Angebot die Lieferung und Montage von 4 Kameras enthalten ist.
Eine Kamera wird den kompletten Vorplatz aufzeichnen, eine Zweite auf dem Dach
den Seitenbereich sowie die Dritte und Vierte werden auf der nord-westlichen
Seite angebracht, um den von Vandalismusschäden am stärksten betroffenen
Bereich abzudecken.
Frau Demmer verteilt zum
besseren Verständnis Kartenausschnitte auf denen die Kameras eingezeichnet
sind.
Herr Stoedter erklärt
weiter, dass durch den öffentlichen Weg entlang der Schulturnhalle nur eine
eingeengte Aufzeichnung erfolgen darf, außerdem sind lediglich zeitversetzte
und zeitbegrenzte Aufnahmen zulässig – aus diesem Grund müssen die
Aufzeichnungen nach 2 Werktagen wieder überspielt werden.
Die Technik der Kameras ist
jedoch bewusst gewählt, sie enthält Gesichtserkennung sowie Infrarotsensor, um
auch bei Nacht erkennbare Schwarz-weiß-Bilder zu liefern, aufgrund der Datums-
und Uhrzeitangabe können die Aufnahmen bei Strafverfahren als Beweis vorgelegt
werden, außerdem sind sie Vandalismussicher und selbst die Linsen halten
Steinwürfe aus.
Rf Felber möchte wissen, ob
die Beschädigungen nur die Turnhalle und das Mini-Spielfeld betreffen oder auch
das Grundschulgebäude selbst.
Frau Demmer teilt mit, dass
besonders die Turnhalle extrem unter Vandalismus zu leiden hat, dass dort sogar
schon Personen auf das Dach geklettert und über die Solarmodule gelaufen sind.
Dabei sind erhebliche Schäden für den Eigentümer entstanden. Aber auch das
Mini-Spielfeld rückt in den Fokus der Zerstörer.
Rf Felber fragt, ob der
Eigentümer der Solarmodule ggfs. an den Kosten der Videoüberwachung beteiligt
wird, da er nun auch mehr Sicherheit erwarten kann, weiter fragt sie, ob das
Mini-Spielfeld von den Kameras ebenfalls überwacht bzw. erfasst wird.
Dieses verneint Herr
Stoedter, im ursprünglichen Angebot wurde mit 7 Kameras kalkuliert, da war auch
das Mini-Spielfeld komplett erfasst – um die Kosten auf rund 10.000 Euro zu
bringen, ist das Angebot nun auf 4 Kameras beschränkt.
Rh Hanke möchte wissen, ob
weitere laufende Kosten für die Überwachungsanlage notwendig sind und wie aus
Herrn Stoedters Sicht die Erfahrungen mit diesen Videoanlagen sind.
Herr Stoedter teilt mit,
dass eine regelmäßige Wartung erforderlich ist, diese kann nach einer
einmaligen Einweisung jedoch durch den Schulhausmeister erfolgen.
In Privatbereichen kann er
keine präzisen Zahlen nennen, jedoch in den SB-Bereichen der Banken hat sich
die Montage der Videoüberwachung gelohnt und einen deutlichen Rückgang der
Sachbeschädigung gezeigt.
Rh Beutler möchte wissen,
wie hoch die Kosten zur Beseitigung der Schäden in den Vorjahren waren.
Frau Demmer teilt mit, dass
sie ohne Unterlagen keine konkreten Zahlen nennen kann, jedoch auf 4.000 bis
5.000,- Euro schätzt, wobei erwähnt werden muss, dass seit einiger Zeit die
Vandalismus-Schäden nicht mehr beseitigt werden, dies soll nach der Montage der
Videoüberwachung erfolgen.
Frau Steckelberg ergänzt,
dass im Ausschuss laufend von den Schäden berichtet wurde und die Idee der
Videoüberwachung aufkam sowie die Mittel dafür in den Haushalt eingestellt
wurden. Es wurde eine Fachfirma, Datenschutzbeauftragte, der Personalrat sowie
die Elternvertreter an der Planung beteiligt, um die Anbringung rechtlich
einwandfrei zu begründen.
Herr Stoedter weist auf die
Anbringung von Schildern hin, die rechtlich vorgeschrieben sind, dass der
Bereich Videoüberwacht wird.
AV Schwidder bedankt sich
für die umfassenden Ausführungen und hält die Videoüberwachung für eine gute
Lösung zur Bekämpfung des Vandalismus.