Beschluss: Kenntnis genommen

AV Schwidder erteilt FDL Demmer das Wort. Diese erläutert, dass in der Vergangenheit an der Turnhalle der Grundschule Dannenberg vermehrt Vandalismus und Sachbeschädigungen aufgetreten ist – es wurde sogar versucht, das Gebäude in Brand zu setzen.

Dazu wurden Löcher in den Putz gekratzt, dann brennbare Stoffe in die Löcher gesteckt und angezündet, zum Glück ging das Feuer immer wieder aus.

Es finden sich regelmäßig Schmierereien am Gebäude und auch das Mini-Spielfeld wird beschädigt. Der Boden wird zerstört und die Tornetze zerschnitten. Um diese Sachbeschädigungen verfolgen zu können und ggfs. endlich einen Täter zu ermitteln, ist die Idee zur Videoüberwachung entstanden. Die Mittel für die Anlage sind bereits im Haushalt zur Verfügung gestellt, es sollte jedoch bei Vorlage eines passenden Angebotes eine Vorstellung im Ausschuss erfolgen.

 

Dazu teilt Herr Stoedter mit, dass im Angebot die Lieferung und Montage von 4 Kameras enthalten ist. Eine Kamera wird den kompletten Vorplatz aufzeichnen, eine Zweite auf dem Dach den Seitenbereich sowie die Dritte und Vierte werden auf der nord-westlichen Seite angebracht, um den von Vandalismusschäden am stärksten betroffenen Bereich abzudecken.

Frau Demmer verteilt zum besseren Verständnis Kartenausschnitte auf denen die Kameras eingezeichnet sind.

Herr Stoedter erklärt weiter, dass durch den öffentlichen Weg entlang der Schulturnhalle nur eine eingeengte Aufzeichnung erfolgen darf, außerdem sind lediglich zeitversetzte und zeitbegrenzte Aufnahmen zulässig – aus diesem Grund müssen die Aufzeichnungen nach 2 Werktagen wieder überspielt werden.

Die Technik der Kameras ist jedoch bewusst gewählt, sie enthält Gesichtserkennung sowie Infrarotsensor, um auch bei Nacht erkennbare Schwarz-weiß-Bilder zu liefern, aufgrund der Datums- und Uhrzeitangabe können die Aufnahmen bei Strafverfahren als Beweis vorgelegt werden, außerdem sind sie Vandalismussicher und selbst die Linsen halten Steinwürfe aus.

 

Rf Felber möchte wissen, ob die Beschädigungen nur die Turnhalle und das Mini-Spielfeld betreffen oder auch das Grundschulgebäude selbst.

 

Frau Demmer teilt mit, dass besonders die Turnhalle extrem unter Vandalismus zu leiden hat, dass dort sogar schon Personen auf das Dach geklettert und über die Solarmodule gelaufen sind. Dabei sind erhebliche Schäden für den Eigentümer entstanden. Aber auch das Mini-Spielfeld rückt in den Fokus der Zerstörer.

 

Rf Felber fragt, ob der Eigentümer der Solarmodule ggfs. an den Kosten der Videoüberwachung beteiligt wird, da er nun auch mehr Sicherheit erwarten kann, weiter fragt sie, ob das Mini-Spielfeld von den Kameras ebenfalls überwacht bzw. erfasst wird.

 

Dieses verneint Herr Stoedter, im ursprünglichen Angebot wurde mit 7 Kameras kalkuliert, da war auch das Mini-Spielfeld komplett erfasst – um die Kosten auf rund 10.000 Euro zu bringen, ist das Angebot nun auf 4 Kameras beschränkt.

 

Rh Hanke möchte wissen, ob weitere laufende Kosten für die Überwachungsanlage notwendig sind und wie aus Herrn Stoedters Sicht die Erfahrungen mit diesen Videoanlagen sind.

 

Herr Stoedter teilt mit, dass eine regelmäßige Wartung erforderlich ist, diese kann nach einer einmaligen Einweisung jedoch durch den Schulhausmeister erfolgen.

In Privatbereichen kann er keine präzisen Zahlen nennen, jedoch in den SB-Bereichen der Banken hat sich die Montage der Videoüberwachung gelohnt und einen deutlichen Rückgang der Sachbeschädigung gezeigt.

 

Rh Beutler möchte wissen, wie hoch die Kosten zur Beseitigung der Schäden in den Vorjahren waren.

 

Frau Demmer teilt mit, dass sie ohne Unterlagen keine konkreten Zahlen nennen kann, jedoch auf 4.000 bis 5.000,- Euro schätzt, wobei erwähnt werden muss, dass seit einiger Zeit die Vandalismus-Schäden nicht mehr beseitigt werden, dies soll nach der Montage der Videoüberwachung erfolgen.

 

Frau Steckelberg ergänzt, dass im Ausschuss laufend von den Schäden berichtet wurde und die Idee der Videoüberwachung aufkam sowie die Mittel dafür in den Haushalt eingestellt wurden. Es wurde eine Fachfirma, Datenschutzbeauftragte, der Personalrat sowie die Elternvertreter an der Planung beteiligt, um die Anbringung rechtlich einwandfrei zu begründen.

 

Herr Stoedter weist auf die Anbringung von Schildern hin, die rechtlich vorgeschrieben sind, dass der Bereich Videoüberwacht wird.

 

AV Schwidder bedankt sich für die umfassenden Ausführungen und hält die Videoüberwachung für eine gute Lösung zur Bekämpfung des Vandalismus.