Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 8

Sachverhalt:

Um eine gesicherte Erschließung der Grundstücke im Baugebiet Querdeich zu gewährleisten, sind die Erschließungsanlagen öffentlich zu widmen. Der zu widmende Bereich ist in dem der Vorlage beigefügten Lageplan gekennzeichnet. Dieser Bereich ist Bestandteil des Widmungsvorganges.

 

Die Widmung ist nach dem Niedersächsischen Straßengesetz öffentlich bekanntzumachen. 

 

Ohne Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Straße „Querdeich“, bestehend aus dem Flurstück 143, Flur 14 der Gemarkung Dannenberg (Elbe) in dem der Vorlage beigefügten Lageplan kariert dargestellt, sowie die in Absatz 2 näher bezeichneten Wegeverbindungen, werden gem. § 6 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs.1 Nr. 3 und § 47 Nr.1 des Niedersächsischen Straßengesetzes in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich als Gemeindestraße gewidmet.

 

Die Wegeverbindungen in Richtung Adolfsplatz  Flst. 6/1 (teilweise), 7/3 und 186/2 der Fl. 14, Gemarkung Dannenberg (Elbe) sowie die Wegeverbindung in Richtung Mühlentor, Flst. 7/1 sowie Flst. 73/1 (teilweise) der Fl. 14, Gemarkung Dannenberg (Elbe) werden auf die Benutzung durch Fußgänger und Radfahrer beschränkt. Die Bereiche sind im Lageplan liniert dargestellt. 

 

Das Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Dannenberg (Elbe) ist entsprechend zu fortzuschreiben.