Sitzung: 24.05.2011 Bau- und Umweltausschuss der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 30/220/2011
Sachverhalt:
Um eine gesicherte
Erschließung der Grundstücke im Baugebiet Querdeich zu gewährleisten, sind die
Erschließungsanlagen öffentlich zu widmen. Der zu widmende Bereich ist in dem
der Vorlage beigefügten Lageplan gekennzeichnet. Dieser Bereich ist Bestandteil
des Widmungsvorganges.
Die Widmung ist
nach dem Niedersächsischen Straßengesetz öffentlich bekanntzumachen.
Ohne Aussprache empfiehlt
der Ausschuss folgenden
Beschlussvorschlag:
Die Straße
„Querdeich“, bestehend aus dem Flurstück 143, Flur 14 der Gemarkung Dannenberg
(Elbe) in dem der Vorlage beigefügten Lageplan kariert dargestellt, sowie die
in Absatz 2 näher bezeichneten Wegeverbindungen, werden gem. § 6 Abs. 1 in
Verbindung mit § 3 Abs.1 Nr. 3 und § 47 Nr.1 des Niedersächsischen
Straßengesetzes in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich als Gemeindestraße
gewidmet.
Die
Wegeverbindungen in Richtung Adolfsplatz
Flst. 6/1 (teilweise), 7/3 und 186/2 der Fl. 14, Gemarkung Dannenberg
(Elbe) sowie die Wegeverbindung in Richtung Mühlentor, Flst. 7/1 sowie Flst.
73/1 (teilweise) der Fl. 14, Gemarkung Dannenberg (Elbe) werden auf die
Benutzung durch Fußgänger und Radfahrer beschränkt. Die Bereiche sind im
Lageplan liniert dargestellt.
Das
Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Dannenberg (Elbe) ist entsprechend zu
fortzuschreiben.