Beschluss: Vertagung

Sachverhalt:

Der Vorlage beigefügt ist der  Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen sowie eine Kopie des § 20 der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Im § 20 StVO werden öffentliche Verkehrsmittel und  Schulbusse behandelt.

Gem. Abs. 3 dürfen Omnibusse des Linienverkehrs sowie gekennzeichnete Schulbusse, die sich einer Haltstelle (Zeichen 224) nähern und Warnblinklicht eingeschaltet haben nicht überholt werden.

Gem. Abs. 4 dürfen haltende Busse welche das Warnblinklicht eingeschaltet haben nur im Schritttempo (also max. 6 Km/h) überholt werden. Dies gilt auch für den Gegenverkehr.

Die Bestimmungen in der Straßenverkehrsordnung gehen weit über die beantragte Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 Km/h für  Bereiche von Bushaltestellen hinaus.

Die Verwaltung sieht die in der Straßenverkehrsordnung vorgenommenen Regelungen für den Bereich der Stadt Dannenberg als ausreichend an, die meisten Bushaltestellen befinden sich im innerörtlichen Bereich, wo eine max. Geschwindigkeit von 50 Km/h zulässig ist. Mit Unterstützung der Regelungen der StVO werden die Haltestellen als ausreichend sicher beurteilt. Die sich nicht im innerörtlichen Bereich befindlichen Haltestellen z.B. im OT. Bückau sind weit genug von der Fahrbahn entfernt, sodass der Schulbus sicher im Einmündungsbereich halten kann. Auch hier gelten die Regelungen der Abs. 3 und 4 der StVO.

Für die übergeordneten Straßen sind die jeweiligen Straßenbaulastträger zuständig. Hierzu ist anzumerken, dass auch  bei diesen Haltestellen die Regelungen der StVO gelten.

 

Rh Dr. Lange erläutert den Antrag der Fraktion 90 / Die Grünen und dass die problematische Zeit nicht die während der Haltezeit der Busse ist sondern die Zeit davor und danach und insbesondere in der dunklen Jahreszeit.

 

Rh Auer hält eine generelle Geschwindigkeitsbeschränkung für nicht zielführend und regt an auch andere geeignete Maßnahmen zu prüfen (Standort, bauliche Maßnahmen) sowie Gefahrenlage und Kosten gegenüberzustellen.

 

FBL Hesebeck erläutert, dass im Stadtbereich 42 Schulbushaltstellen bestehen. Davon liegen 25 Haltestellen an Gemeinde und Gemeindeverbindungsstraßen. Von diesen 25 sind 15 Haltestellen gesichert und 10 freiliegend.

 

RH Herzog, Bgm Voß und Rh Hanke halten es für erforderlich, jede Haltestelle gesondert zu beurteilen.

 

Rh Dr. Lange schlägt vor, die Geschwindigkeit dort zu beschränken wo die Eltern es für erforderlich halten.

 

Bgm Voß spricht sich gegen den Vorschlag von Rh Dr. Lange aus. Aus seiner Sicht muss die Stadt die Beurteilung in ihrer Verantwortung durchführen.

 

Rh Herzog spricht sich dafür aus, im Zweifel für den schwächsten Verkehrsteilnehmer zu entscheiden. Kinder müssen geschützt werden, sie müssen aber die Teilnahme im Verkehr auch lernen.

 

FBL Hesebeck schlägt vor, der Niederschrift eine Aufstellung aller Haltestellen beizulegen und eine Besichtigung der Haltestellen durchzuführen, bei denen es für erforderlich gehalten wird.

 

Rh Dr. Lange zieht den Antrag der Fraktion 90 / Die Grünen vorläufig zurück.

 

Die Ausschussmitglieder sind sich einig, nach dem Vorschlag von FBL Hesebeck zu verfahren.