Sitzung: 24.05.2011 Bau- und Umweltausschuss der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Vertagung
Vorlage: 30/170/2011
Sachverhalt:
Der Vorlage
beigefügt ist der Antrag der Fraktion
Bündnis 90 / Die Grünen sowie eine Kopie des § 20 der Straßenverkehrsordnung
(StVO).
Die Verwaltung
nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Im § 20 StVO werden
öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse
behandelt.
Gem. Abs. 3 dürfen
Omnibusse des Linienverkehrs sowie gekennzeichnete Schulbusse, die sich einer
Haltstelle (Zeichen 224) nähern und Warnblinklicht eingeschaltet haben nicht
überholt werden.
Gem. Abs. 4 dürfen
haltende Busse welche das Warnblinklicht eingeschaltet haben nur im
Schritttempo (also max. 6 Km/h) überholt werden. Dies gilt auch für den
Gegenverkehr.
Die Bestimmungen in
der Straßenverkehrsordnung gehen weit über die beantragte
Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 Km/h für
Bereiche von Bushaltestellen hinaus.
Die Verwaltung
sieht die in der Straßenverkehrsordnung vorgenommenen Regelungen für den
Bereich der Stadt Dannenberg als ausreichend an, die meisten Bushaltestellen
befinden sich im innerörtlichen Bereich, wo eine max. Geschwindigkeit von 50
Km/h zulässig ist. Mit Unterstützung der Regelungen der StVO werden die
Haltestellen als ausreichend sicher beurteilt. Die sich nicht im innerörtlichen
Bereich befindlichen Haltestellen z.B. im OT. Bückau sind weit genug von der
Fahrbahn entfernt, sodass der Schulbus sicher im Einmündungsbereich halten
kann. Auch hier gelten die Regelungen der Abs. 3 und 4 der StVO.
Für die
übergeordneten Straßen sind die jeweiligen Straßenbaulastträger zuständig.
Hierzu ist anzumerken, dass auch bei diesen
Haltestellen die Regelungen der StVO gelten.
Rh Dr. Lange
erläutert den Antrag der Fraktion 90 / Die Grünen und dass die problematische
Zeit nicht die während der Haltezeit der Busse ist sondern die Zeit davor und
danach und insbesondere in der dunklen Jahreszeit.
Rh Auer hält eine
generelle Geschwindigkeitsbeschränkung für nicht zielführend und regt an auch
andere geeignete Maßnahmen zu prüfen (Standort, bauliche Maßnahmen) sowie
Gefahrenlage und Kosten gegenüberzustellen.
FBL Hesebeck
erläutert, dass im Stadtbereich 42 Schulbushaltstellen bestehen. Davon liegen
25 Haltestellen an Gemeinde und Gemeindeverbindungsstraßen. Von diesen 25 sind
15 Haltestellen gesichert und 10 freiliegend.
RH Herzog, Bgm Voß
und Rh Hanke halten es für erforderlich, jede Haltestelle gesondert zu
beurteilen.
Rh Dr. Lange
schlägt vor, die Geschwindigkeit dort zu beschränken wo die Eltern es für
erforderlich halten.
Bgm Voß spricht
sich gegen den Vorschlag von Rh Dr. Lange aus. Aus seiner Sicht muss die Stadt
die Beurteilung in ihrer Verantwortung durchführen.
Rh Herzog spricht
sich dafür aus, im Zweifel für den schwächsten Verkehrsteilnehmer zu
entscheiden. Kinder müssen geschützt werden, sie müssen aber die Teilnahme im
Verkehr auch lernen.
FBL Hesebeck
schlägt vor, der Niederschrift eine Aufstellung aller Haltestellen beizulegen
und eine Besichtigung der Haltestellen durchzuführen, bei denen es für
erforderlich gehalten wird.
Rh Dr. Lange zieht
den Antrag der Fraktion 90 / Die Grünen vorläufig zurück.
Die Ausschussmitglieder
sind sich einig, nach dem Vorschlag von FBL Hesebeck zu verfahren.