Mit Verfügung vom
24.1.2011 hat der Landkreis Auszüge aus der Dienstbesprechung der
Kommunalaufsichtsbehörden beim Nds. Ministerium f. Inneres und Sport (MI)
übersandt und dazu ergänzende Hinweise gegeben.
Hervorzuheben sind
die Ausführungen zu ggf. aufzustellenden Haushaltssicherungskonzepten.
Demnach ist der Verzicht auf ein Sicherungskonzept möglich unter der Voraussetzung, dass durch konkrete Prüfungen und im Einvernehmen mit der Kommunalaufsicht festgestellt wird, dass die Konsolidierungsmöglichkeiten der Gemeinde ausgeschöpft sind.