Rf Stute berichtet über Beschwerden wegen nicht durchgeführter Schneeräumung auf Gehwegen und fragt, wer dem Nachgehen muss.

 

FBL Hesebeck antwortet, dass grundsätzlich die Anlieger zur Räumung verpflichtet sind und das Ordnungsamt für das Verfolgen zuständig ist.