Sitzung: 25.01.2011 Ausschuss für Bauleitplanung, ÖPNV und Verkehr der Samtgemeinde Elbtalaue
Rf Stute berichtet über
Beschwerden wegen nicht durchgeführter Schneeräumung auf Gehwegen und fragt,
wer dem Nachgehen muss.
FBL Hesebeck antwortet,
dass grundsätzlich die Anlieger zur Räumung verpflichtet sind und das
Ordnungsamt für das Verfolgen zuständig ist.