Beschluss: Mehrheitlich empfohlen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1

Sachverhalt:

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat am 18.03.2010 die Fortschreibung des Flächennutzungsplans durch die 72. Änderung, die die Änderung der Art der Nutzung von „SO-Ferienhäuser“ in „Allgemeines Wohngebiet“ im OT. Metzingen zum Inhalt hat, beschlossen.

 

Zu a)

Nach der Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB und Aufforderung bezüglich der  Umweltprüfung nach § 2(4) BauGB wurden die Anregungen der Behörden in der Planung berücksichtigt und der Entwurf der 72. Änderung des Flächennutzungsplans öffentlich ausgelegt.

Während der öffentlichen  Auslegung sind Anregungen vom Landkreis Lüchow-Dannenberg und vom GLL Lüneburg vorgetragen worden, die abzuwägen sind.

 

Zu b)

Mit der Abwägung und Beschlussfassung über die Anregungen der Träger öffentlicher Belange ist das Verfahren zur 72. Änderung des Flächennutzungsplans soweit abgeschlossen, dass der Feststellungsbeschluss gefasst werden kann.

 

FBL Hesebeck erläutert den Sachverhalt der Vorlage.

 

Rh Scherlies verweist auf einen Protokollauszug, nach dem der Landkreis in Aussicht gestellt hat, die beantragten Baugenehmigungen ohne die Aufstellung eines Bebauungsplanes zu erteilen. Er hält es deshalb für angeraten, alle Hinweise auf einen verbindlichen Bebauungsplan aus der Begründung zum Flächennutzungsplan zu streichen, damit der Gemeinde Göhrde Kosten für die Aufstellung eines Bebauungsplanes erspart bleiben.

 

FBL Hesebeck erläutert die verschiedenen Planungsstufen (LROP, RROP, Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) und dass ein Bebauungsplan erst erforderlich wird, wenn zu lösende Konflikte (z.B. Lärmschutz) auftreten. Es besteht kein Anspruch auf Aufstellung eines Bebauungsplanes. Die Kosten für Bebauungspläne können auf die Antragsteller/Verursacher übertragen werden.

 

RH Schneeberg ergänzt, dass auftretende Konflikte in einem gewissen Rahmen auch durch Auflagen in Baugenehmigungen gelöst werden können.

 

Nachdem der Ausschuss über die Thematik ausführlich diskutiert hat, beantrag Rh Scherlies, alle Verweise auf verbindliche Bauleitplanung aus der Begründung zum Flächennutzungsplan zu streichen und erst danach den Feststellungsbeschluss zu fassen.

 

Der Antrag wird bei 1 Ja-Stimme und 7 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Rh Scherlies erinnert an eine Anfrage der GLW-Fraktion an die Verwaltung zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, Kosten von Flächennutzungsplanänderungen zu übertragen.

 

Nach Beendigung der Beratung empfiehlt der Ausschuss folgenden

 


Beschlussvorschlag:

Zu a)      Die Stellungnahmen werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und beschlossen.

Zu b)      Die 72. Änderung des Flächennutzungsplans und die Begründung zur 72. Änderung
des Flächennutzungsplans werden beschlossen (Feststellungsbeschluss).