Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Dem Rat wird unabhängig von der Einschlägigkeit des § 9 Abs. 3 NKWG vorgeschlagen, von seinem Recht nach § 9 Absatz 2 Gebrauch zu machen und die Leiterin des Fachdienstes 11, Frau Tamara Bombeck zur Gemeindewahlleiterin und den Leiter des Fachbereichs 1, Herrn Matthias Rhode zum stellv. Gemeindewahlleiter zu berufen.

Die Aufgaben der Gemeindewahlleitung sind überaus umfangreich und erfordern tiefgehende Kenntnisse im Kommunalwahlrecht. Dazu kommt eine hohe zeitliche Belastung, die einer ehrenamtlich tätigen Person kaum zugemutet werden kann.

Das Amt des Gemeindewahlleiters wird längstens bis zum Ablauf der auf die Hauptwahl folgenden Wahlperiode ausgeübt. Nach der erfolgten Berufung zum Gemeindewahlleiter bzw. zum stellv. Gemeindewahlleiter wird der Bürgermeister die beiden Personen zur Verschwiegenheit über die ihnen bei dieser amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen nach § 25 NGO, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten, verpflichten.

Die Aufgaben der Wahlleitung sollten daher von den oben genannten Bediensteten wahrgenommen werden. Ferner ergeben sich durch den Vorschlag der Verwaltung noch weitere organisatorische Vorteile: Es entfällt die Suche nach einem geeigneten Bürger, der bereit sein müsste, an den erforderlichen Schulungen teilzunehmen (u.a. berufliche Einschränkungen). Die Einholung notwendiger Unterschriften der Gemeindewahlleiter wird durch die Berufung einer Bediensteten zur Gemeindewahlleiterin bzw. Stellvertreterin wesentlich vereinfacht.

Engagierte Bürger, die bisher zu Ehrenämtern wie das eines Gemeindewahlleiters bereit gewesen sind, sollten aus den oben genannten Gründen vorwiegend in den Wahlausschuss bzw. in einen der Wahlvorstände berufen werden.

 

Der Rat fasst den

 


Beschluss:

Für die Gemeinde Langendorf wird die Leiterin des Fachdienstes 11, Frau Tamara Bombeck, zur Gemeindewahlleiterin und der Leiter des Fachbereichs 1, Herr Matthias Rhode, zum Stellvertreter für die Kommunalwahl am 11.09.2011 und für die sich daran anschließende Wahlperiode 2011 bis 2016 berufen.