Sachverh. WKDE Nr.
VIII/16 vom 02.12.2010.
Ohne weitere Aussprache nimmt der SgRat die Gebührenkalkulation und die
Erläuterungen für die maschinelle Straßenreinigung zur Kenntnis.
Sachverh. WKDE Nr.
VIII/16 vom 02.12.2010.
Ohne weitere Aussprache nimmt der SgRat die Gebührenkalkulation und die
Erläuterungen für die maschinelle Straßenreinigung zur Kenntnis.