Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 27

Sachverh. FusAE Nr. VIII/27 vom 22.11.2010.

Ohne Aussprache fasst der SgRat folgenden

 


Beschluss:

a)      Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA AG, Hannover geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2007 wird festgestellt.

b)      Die Werksleitung wird gemäß § 30 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetr.VO) für das Wirtschaftsjahr 2007 entlastet.

c)       Der Jahresüberschuss in Höhe von 304.891,58 € abzüglich der abzuführenden Kapitalertragssteuer in Höhe von 10.427,73 € wird mit dem Gewinnvortrag in Höhe von 417.167,44 € verrechnet bzw. die Verluste der Bäder durch Entnahme aus der dafür zweckgebundenen Rücklage ausgeglichen und auf die neue Rechnung vorgetragen.