Bgm Voß ist auf die neuen extremen Bodenwellen in der Riemannstraße angesprochen und nach der Notwendigkeit gefragt worden, darauf hinzuweisen oder Geschwindigkeitsbeschränkungen anzuordnen.

FBL Hesebeck erläutert die Rechtsgrundlagen und sagt eine Überprüfung zu.

Eine Überprüfung vor Ort hat ergeben, dass eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h besteht und dass bereits separat auf jede Fahrbahnschwelle per Warnschild hingewiesen wird.