Sitzung: 02.12.2010 Werksausschuss Kommunale Dienste der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Mehrheitlich empfohlen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1
Vorlage: 07/642/2010
Die für den
Kalkulationszeitraum der Jahre 2011 und 2012 vorgenommene Gebührenkalkulation
macht die Änderung des Gebührensatzes für die öffentliche Straßenreinigung
erforderlich. Es wird empfohlen, den Gebührensatz je Straßenfrontmeter auf den
aus der Kalkulation resultierenden Wert von 1,20 Euro gemäß dem vorliegenden
Satzungsentwurf zu senken.
Die Gebühr je Straßenfrontmeter beträgt zurzeit 1,32 Euro.
Auf die Kalkulation
der Straßenreinigungsgebühr wird verwiesen.
Ohne Aussprache
empfiehlt der Werksausschuss den
Beschluss:
Die 1. Satzung zur
Änderung der Satzung der Samtgemeinde Elbtalaue über die Erhebung von Gebühren
für die öffentliche Straßenreinigung (Straßenreinigungsgebührensatzung) wird
beschlossen.