Beschluss: Mehrheitlich empfohlen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1

Die für den Kalkulationszeitraum der Jahre 2011 und 2012 vorgenommene Gebührenkalkulation macht die Änderung des Gebührensatzes für die öffentliche Straßenreinigung erforderlich. Es wird empfohlen, den Gebührensatz je Straßenfrontmeter auf den aus der Kalkulation resultierenden Wert von 1,20 Euro gemäß dem vorliegenden Satzungsentwurf zu senken.
Die Gebühr je Straßenfrontmeter beträgt zurzeit 1,32 Euro.

Auf die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr wird verwiesen.

 

Ohne Aussprache empfiehlt der Werksausschuss den

 


Beschluss:

Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Samtgemeinde Elbtalaue über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Straßenreinigung (Straßenreinigungsgebührensatzung) wird beschlossen.