FBL Ringel berichtet, dass die Kosten für externes Gerät (Bagger, Traktor usw.) bei Feuerwehreinsätzen bei der Samtgemeinde verbleiben. Sie zählen mit zur Brandbekämpfung.

Sie können nicht über die Versicherung des Geschädigten abgerechnet werden, da der Einsatz der Feuerwehr bei Bränden kostenlos ist.

FBL Ringel wird sich mit dem Städte- und Gemeindebund zur rechtlichen Beratung in Verbindung setzen.