Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Aufgrund der Richtlinie der Samtgemeinde Elbtalaue für Sponsoring und Spenden gemäß § 40 (1) NGO) sind dem Rat der Samtgemeinde Elbtalaue die Beträge, der Verwendungszweck sowie die Spenderin/der Spender bekanntzugeben.