Sitzung: 16.12.2010 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Enthaltungen: 2
Vorlage: 2/492/2010
Sachverh. FusAE Nr.
VIII/27 vom 22.11.2010.
Ohne Aussprache
fasst der SgRat folgenden
Beschluss:
a) Der Jahresabschluss 2005 wird beschlossen.
b) Dem Samtgemeindebürgermeister wird für das
Haushaltsjahr 2005 gemäß § 101 NGO Entlastung erteilt.
c) Der Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis
in Höhe von 737.867,04 Euro wird in das Folgejahr vorgetragen. Der Überschuss
aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 35.165,54 Euro wird gemäß Art. 6
Abs. 9 NeuordG zur Reduzierung des Sollfehlbetrages aus kameralen Abschluss
verwendet.