Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 2

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat in seiner Sitzung am  28.09.2010 beschlossen, den Bebauungsplan Breeser Weg zu ändern, um die notwendige Umstrukturierung und Erweiterung eines dort ansässigen  Gewerbebetriebes zu ermöglichen. Die Änderung des Bebauungsplans wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt.

 

Zu a)

Mit Schreiben vom 08.10.2010 wurden die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB am Änderungsverfahren beteiligt. Der Entwurf  des Bebauungsplans mit der Begründung hat  gemäß § 3 (2) BauGB  vom  14.10.2010 bis einschließlich 15.11.2010 öffentlich ausgelegen.

Es sind nur Stellungnahmen vom Landkreis und von der E.ON AVACON AG, die abzuwägen sind, eingegangen.

 

Zu b)

Mit der Abwägung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange ist das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans soweit abgeschlossen, dass der Satzungsbeschluss gemäß

§ 10 BauGB gefasst werden kann.

 

FBL Hesebeck erläutert den Sachverhalt der Vorlage.

 

Ohne weitere Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden

 


Beschlussvorschlag:

Zu a) Die Stellungnahmen werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und beschlossen.

Zu b) Der Bebauungsplan Breeser Weg – 8. Änderung wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wir die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.