Sitzung: 22.11.2010 Ausschuss für Fusion und interkommunale Zusammenarbeit, Vermögensauseinandersetzungen, Finanzen, Personal und Tourismus
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 2/492/2010
Der Jahresabschluss
2005 wurde am 10.05.2010 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 03.09.2010
erstellt. Die Erstellung des Jahresabschlusses und die Prüfung desselben wurde durch
die Länge des seit dem Haushaltsjahr 2005 verstrichenen Zeitraumes und durch
Änderungen und Anpassungen an die derzeit geltende Rechtslage erschwert.
Wesentliche Mängel wurden nicht festgestellt, so dass eine Stellungnahme des
Samtgemeindebürgermeisters zum Prüfungsbericht nicht erforderlich ist.
Das
Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:
Dier finanziellen
Verhältnisse des Samtgemeinde Dannenberg (Elbe) waren, auf den Berichtszeitraum
bezogen, als äußerst angespannt zu bezeichnen.
Der Jahresabschluss
entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Er wurde nach den Grundsätzen
ordnungsgemäßer Buchführung klar und übersichtlich aufgestellt und vermittelt
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Ertrags-und Finanzlage (§ 100 Abs. 1 NGO).
Die Prüfung hat
nach Auffassung des Rechnungsprüfungsamtes zu keinen Beanstandungen geführt,
die der Beschlussfassung über den Jahresabschluss sowie der Entlastung des
Samtgemeindebürgermeisters gem. § 101 NGO entgegenstehen.
Nach Beantwortung
von Verständnisfragen empfiehlt der Ausschuss den folgenden
Beschluss:
a) Der Jahresabschluss 2005 wird beschlossen.
b) Dem Samtgemeindebürgermeister wird für das
Haushaltsjahr 2005 gemäß § 101 NGO Entlastung erteilt.
c) Der Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis
in Höhe von 737.867,04 Euro wird in das Folgejahr vorgetragen. Der Überschuss
aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 35.165,54 Euro wird gemäß Art. 6
Abs. 9 NeuordG zur Reduzierung des Sollfehlbetrages aus kameralen Abschluss
verwendet.