Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Der Rat fasst ohne weitere Aussprache den

 


Beschluss:

Die Gebühren für die Nutzung von Straßen und Straßenseitenräumen sind jährlich pro Meter grundsätzlich wie folgt zu berechnen:

1.       bis 100 m                                               = 0,30 €, mindestens 10,00 €

2.       von 101 m – 1000 m                          = 0,20 €

3.       ab 1001 m                                              = 0,15 € je lfd. m pro Jahr.