Beschluss: Kenntnis genommen

Die neue Verwaltungskostensatzung der Samtgemeinde Elbtalaue wurde am 22.06.2010 beschlossen.

Unter der laufenden Nummer 16 sind die Gebühren für Einzel-Genehmigungen Friedhofswesen aufgeführt.

Da die Tarife nach tatsächlichem Verwaltungsaufwand berechnet werden, wurden die Gebühren für die Jahresberechtigungen nicht in die Verwaltungskostensatzung aufgenommen. Nach rechtlicher Prüfung durch den zuständigen Fachdienst werden diese als privatrechtliche Entgelte erhoben, und zwar

                               für Gärtner/Gärtnereien                            176,00 € (bisher 125,00 €)
                               für Beerdigungsinstitute                             330,00 € (bisher 150,00 €)
                               für Steinmetze                                                330,00 € (bisher 200,00 €).
Es wurde die Anzahl der einzelnen Fälle pro Jahr in Anlehnung an die Gebühren der Einzelgenehmigungen zugrunde gelegt.

Der Werksausschuss nimmt Kenntnis.