Beschluss: Kenntnis genommen

 

Ratsfrauen und Ratsherren sind gem. § 28 NGO auf die ihnen obliegenden Pflichten als Ratsfrau Ratsherr nach den §§ 25 bis 27 NGO durch den Samtgemeindebürgermeister zu belehren. Die Belehrung ist aktenkundig zu machen.

Die Belehrung hat allerdings nicht die Wirkung der förmlichen Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz, weil bei ihr insbesondere nicht der Hinweis auf die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung vorgesehen ist. Ehrenamtlich Tätige, die keine Amtsträger im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB sind, können deshalb allein aufgrund der Pflichtenbelehrung nicht Täter von Amtsdelikten werden.

Die Belehrung hat folgenden Wortlaut:

Hiermit verpflichte ich Ratsherrn Norbert Schulz, wohnhaft in OT Pussade, Pussader Straße 11, 29456 Hitzacker (Elbe), seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Gemäß § 28 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) weise ich Sie darauf hin, gemäß § 25 NGO die Amtsverschwiegenheit zu wahren, das Mitwirkungsverbot gemäß § 26 NGO zu beachten und die Treuepflicht gemäß § 27 NGO einzuhalten.

 

SgBgm Meyer erläutert den Sachverhalt der Vorlage.

SgBgm  Meyer belehrt Rh Schulz mit o.g. Wortlaut.

Die Belehrung wird von Rh Schulz und SgBgm Meyer unterschrieben.
Rh Schulz wird ein Schriftstück mit dem Text der §§ 25 bis 27 NGO ausgehändigt.
SgBgm Meyer begrüßt Rh Schulz  im Samtgemeinderat und wünscht gute Zusammenarbeit.

Im Namen des SgR begrüßt RV Sperling  Rh Schulz als neues Mitglied des Samtgemeinderates und wünscht gute Zusammenarbeit.


 

 


Beschluss:

Ratsherr Norbert Schulz, wohnhaft in OT Pussade, Pussader Straße 11, 29456 Hitzacker (Elbe) wird gem. § 28 NGO auf die ihm obliegenden Pflichten als Ratsherr nach den §§ 25 bis 27 NGO durch den Samtgemeindebürgermeister belehrt.