Sitzung: 16.09.2010 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 11/443/2010
Mit Schreiben vom
23.08.2010 (eingegangen am 23.08.2010) an den Samtgemeindebürgermeister hat
Ratsherr Peter Selber den Verzicht auf sein Ratsmandat gem. § 37 Abs. 1 Nr. 1
NGO mit Wirkung zum 16.09.2010 erklärt. Gemäß § 37 Abs. 2 NGO hat der Rat den Sitzverlust
durch Beschluss festzustellen. Vor der Beschlussfassung ist Herrn Selber
Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Auf den freien Sitz
rückt Herr Norbert Schulz, OT Pussade, Pussader Straße 11, 29456 Hitzacker
(Elbe) gem. § 44 Abs. 1 in Verbindung mit § 38 Abs. 2 Niedersächsisches
Kommunalwahlgesetz (NKWG) als nächste dazu bereite Ersatzperson der
Personenwahl des Wahlvorschlags der Christlich Demokratischen Union
Deutschlands in Niedersachsen –CDU- nach. Herr Werner Gausmann, der noch vor
Herrn Schulz platziert war, hat auf die Übernahme des Sitzes verzichtet. Der
Sitzübergang wurde von der Samtgemeindewahlleiterin bereits festgestellt.
Der Beschluss nach
§ 37 Abs. 2 NGO stellt die Tatsachen fest, auf Grund derer der Sitzverlust nach
den gesetzlich geregelten Fällen des § 37 Abs. 1 NGO eintritt. Er hat damit
lediglich feststellenden und nicht rechtsbegründenden Charakter in der Weise,
dass dadurch die Mitgliedschaft im Rat beendet wird. Dies wird durch die
Samtgemeindewahlleiterin bei der Entscheidung über den Übergang des Sitzes auf
den Nachrücker festgestellt (siehe oben). Deshalb besteht für das betroffene
Ratsmitglied auch kein Mitwirkungsverbot.
Die Ersatzperson
darf mit Feststellungsbeschluss des Rates an der Sitzung teilnehmen, weil ihre
Mitgliedschaft mit dem Feststellungsbeschluss im Rat beginnt.
Als sogenannter
innerorganisatorischer Akt bedarf der Feststellungsbeschluss keiner
Vorbereitung durch den Samtgemeindeausschuss.
Rh Selber erklärt, dass er
aus Altersgründen aus dem Samtgemeinderat ausscheidet. In seiner langjährigen
Ratstätigkeit hat er u.a. die Bildung der Samtgemeinde Dannenberg (Elbe) und
später die Fusion zur Samtgemeinde Elbtalaue begleitet. Er war gerne im
Samtgemeinderat tätig und bedankt sich bei den Ratsmitgliedern für die stets
gute Zusammenarbeit.
Von mehreren
Ratsmitgliedern wird zum Ausdruck gebracht, dass sie das Ausscheiden des Rh
Selber aus dem SgR bedauern.
SgBgm Meyer erläutert, dass
Rh Selber von 1972 bis 1974 und von 1991 bis 2006 Mitglied des
Samtgemeinderates Dannenberg (Elbe) war. Seit 2006 ist er im Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue. Er hat in verschiedenen Ausschüssen und Kuratorien
mitgearbeitet und war als Mitglied im Arbeitskreis Kooperation
Dannenberg/Hitzacker maßgeblich an den Vorbereitungen zur Bildung der
Samtgemeinde Elbtalaue beteiligt.
Er bedankt sich für die gute Zusammenarbeit und wünscht Rh Selber und seiner
Familie für die Zukunft alles Gute.
SgBgm Meyer und RV Sperling überreichen Rh Selber im Namen des SgR einen
Blumenstrauß.
Im Namen der CDU-Fraktion
bedankt sich Rf Felber bei Rh Selber und übergibt ein Präsent.
RV Sperling bedankt sich im
Namen des SgR bei Rh Selber für die
konstruktive Mitarbeit und die angenehme Zusammenarbeit.
Der SgR fasst folgenden
Feststellungsbeschluss:
Es wird
festgestellt, dass die Mitgliedschaft des Ratsherrn Peter Selber im Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue durch Verzicht endet.