Sitzung: 07.09.2010 Ausschuss für Jugend, Betreuung und Bildung der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 11/431/2010
Frau Scharf
erläutert, dass im Jahr 2005 die beiden SG Dannenberg (Elbe) und Hitzacker
(Elbe) aufgrund der Vorgaben des Landes Niedersachsen eine Zweckvereinbarung
gem. § 5 des Nds. Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) bezüglich
des weiteren Betriebes der Büchereien abgeschlossen haben. Um beide Büchereien
an den Standorten Dannenberg (Elbe) und Hitzacker (Elbe) erhalten zu können,
wurde vertraglich vereinbart, dass künftig die SG Dannenberg (Elbe) die Aufgabe
„Samtgemeindebücherei“ unterhält und beide Standorte erhalten bleiben. An den Personal- und Sachkosten beteiligte
sich die SG Hitzacker (Elbe) entsprechend.
Der Samtgemeinderat
Hitzacker (Elbe) hat in seiner Sitzung am 15.12.2005 die Zweckvereinbarung über
die Erfüllung der Aufgabe „Samtgemeindebücherei“ mit dem Zusatz beschlossen,
dass die Zweigstelle der Bücherei in Hitzacker (Elbe) den Namen
„Herzog-August-Bücherei“ führen soll.
Nach der Fusion der
beiden Samtgemeinden Dannenberg (Elbe) und Hitzacker (Elbe) am 01.11.2006 zur Samtgemeinde
Elbtalaue wurde diese vertragliche Vereinbarung hinfällig, da die Aufgabe
seitdem von der SG Elbtalaue
wahrgenommen wird.
Die Anpassung der
Büchereisatzung einschließlich der Namensführung erfolgte unter Mitwirkung der
Mitarbeiterinnen der Bücherei zu Beginn des Jahres 2009. Ausdrücklich wurde von
diesen der Wunsch geäußert, dass künftig nicht die Bezeichnung Außenstelle für
den Standort Hitzacker (Elbe) erfolgen sollte, sondern der gewachsenen Struktur
einer Bücherei mit zwei Standorten Rechnung getragen wird.
Die Änderungen im
Namen, in der Dauer der Mahnfristen und verschiedener Formulierungen wurden
durch eine graue Hinterlegung in der Beschlussvorlage deutlich gekennzeichnet.
Eine Debatte bezüglich der Namensführung wurde weder im Ausschuss für Jugend,
Betreuung und Bildung noch im SgA oder SgR geführt.
Die Satzung der SG
Elbtalaue über die Benutzung und die Erhebung von Gebühren für die
Nicolas-Born-Bibliothek in Dannenberg (Elbe) und Hitzacker (Elbe), die auch die
Namensführung der Samtgemeindebücherei beinhaltet, wurde am 25.03.2009 vom Rat
der Samtgemeinde Elbtalaue einstimmig beschlossen.
Der gemeinsame
Namenszug wird seither in den Hinweisschildern, dem Internetauftritt, den
Flyern etc. geführt bzw. wurde daraufhin umgewandelt. Der eingeführte
Online-Katalog und die Reservierungsmöglichkeiten sind ebenfalls hierauf
abgestimmt worden.
In seiner Sitzung
am 19.04.2010 hat der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) beschlossen, den Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue zu bitten, die Nicolas Born Bibliothek Dannenberg (Elbe)
und Hitzacker (Elbe) wie folgt umzubenennen: Bibliothek Elbtalaue mit den
Standorten Nicolas Born Bibliothek Dannenberg (Elbe) und Herzog August Bücherei
Hitzacker (Elbe).
Nach der Beschlussempfehlung des VA Hitzacker (Elbe) den
Standort der Bücherei in Hitzacker (Elbe) in Herzog-August-Bücherei
umzubenennen, wurden Bedenken durch die Herzog-August-Bibliothek und die
Büchereizentrale geltend gemacht.
Ein weiterer wesentlicher Aspekt gegen eine Umbenennung ist
die seitens der Samtgemeinde angestrebte Zertifizierung der Nicolas Born
Bibliothek durch das Projekt "Bibliothek mit Qualität und Siegel"
(voraussichtlich 2011).
Die Mindestanforderungen zur Erreichung des Qualitätssiegels
ist die gemeinsame Darstellung nach außen mit einem einheitlichen
Erscheinungsbild. Da die Bibliothek schon die Erneuerungsrate von jährlich 10 %
nicht erreichen kann und auch die Raumgröße nicht ausreichend ist, würde die
Erreichung des Qualitätssiegels in Gefahr geraten. Es ist zwar der gemeinsame
Oberbegriff Bibliothek Elbtalaue angestrebt, jedoch mit entsprechenden Zusätzen
für die Standorte Dannenberg (Elbe) und Hitzacker (Elbe). Ob damit die
gemeinsame Darstellung mit einheitlichem Erscheinungsbild beim Qualitätssiegel
anerkannt wird, bleibt zumindest fraglich.
Die Zertifizierung wird künftig den Qualitätsgrad der
Einrichtung aufzeigen, aber auch für Projektteilnahmen oder Fördermittel
wesentliches Kriterium sein. Daher ist der Erwerb dringend erforderlich.
Bei einer Umbenennung der Bücherei wären Kosten für eine neue
Beschilderung, Lesekarten, Internetauftritt, Onlinekatalog etc. fällig. Diese
erforderlichen Änderungen würden Kosten in Höhe von rund 3.600 € verursachen.
Dazu fallen noch Kosten für viele zusätzliche Arbeitsstunden
der Büchereimitarbeiterinnen an.
Durch die geschlossene Zweckvereinbarung mit dem Land darf
das Defizit der Bücherei 68.000 € nicht übersteigen. Mehrausgaben könnten daher
nur durch Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben im Bibliothekbereich kompensiert
werden.
Bei einem jährlichen Etat von 7.300 € zur Neubeschaffung von
Büchern wäre fast die Hälfte des Etats aufgrund der Umbenennung verbraucht.
Um den Qualitätsstandard der Bücherei nicht noch weiter
herunterzufahren, sind Kürzungen bei den Ausgaben unrealistisch.
Mehreinnahmen ließen sich durch eine Erhöhung der
Benutzungsgebühren erzielen.
Es kommt zu einer Diskussion, in der sich die einzelnen
Mitglieder des Ausschusses deutlich gegen eine Namensänderung der Bücherei
aussprechen.
AV Unterste-Wilms fragt die Leiterin der Bücherei Frau
Lindner nach ihrer Meinung.
Frau Lindner stellt klar, dass sie eine Namensänderung
ungünstig findet, da der Standort Hitzacker (Elbe) nun auch als
Nicolas-Born-Bücherei bekannt geworden ist und es nur Unruhe in die
Außenwirkung bringen würde. Die Standorte sind schließlich zusammengewachsen.
Der Ausschuss empfiehlt einstimmig folgenden
Beschluss:
Der Antrag der Stadt Hitzacker (Elbe), die Nicolas Born Bibliothek Dannenberg (Elbe) und Hitzacker (Elbe) in Bibliothek Elbtalaue mit den Standorten Nicolas Born Bibliothek Dannenberg (Elbe) und Herzog August Bücherei Hitzacker (Elbe) umzubenennen, wird abgelehnt.