Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Frau Scharf erläutert, dass im Jahr 2005 die beiden SG Dannenberg (Elbe) und Hitzacker (Elbe) aufgrund der Vorgaben des Landes Niedersachsen eine Zweckvereinbarung gem. § 5 des Nds. Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) bezüglich des weiteren Betriebes der Büchereien abgeschlossen haben. Um beide Büchereien an den Standorten Dannenberg (Elbe) und Hitzacker (Elbe) erhalten zu können, wurde vertraglich vereinbart, dass künftig die SG Dannenberg (Elbe) die Aufgabe „Samtgemeindebücherei“ unterhält und beide Standorte erhalten bleiben.  An den Personal- und Sachkosten beteiligte sich die SG Hitzacker (Elbe) entsprechend.

Der Samtgemeinderat Hitzacker (Elbe) hat in seiner Sitzung am 15.12.2005 die Zweckvereinbarung über die Erfüllung der Aufgabe „Samtgemeindebücherei“ mit dem Zusatz beschlossen, dass die Zweigstelle der Bücherei in Hitzacker (Elbe) den Namen „Herzog-August-Bücherei“ führen soll.

 

Nach der Fusion der beiden Samtgemeinden Dannenberg (Elbe) und Hitzacker (Elbe) am 01.11.2006 zur Samtgemeinde Elbtalaue wurde diese vertragliche Vereinbarung hinfällig, da die Aufgabe seitdem  von der SG Elbtalaue wahrgenommen wird.

Die Anpassung der Büchereisatzung einschließlich der Namensführung erfolgte unter Mitwirkung der Mitarbeiterinnen der Bücherei zu Beginn des Jahres 2009. Ausdrücklich wurde von diesen der Wunsch geäußert, dass künftig nicht die Bezeichnung Außenstelle für den Standort Hitzacker (Elbe) erfolgen sollte, sondern der gewachsenen Struktur einer Bücherei mit zwei Standorten Rechnung getragen wird.

Die Änderungen im Namen, in der Dauer der Mahnfristen und verschiedener Formulierungen wurden durch eine graue Hinterlegung in der Beschlussvorlage deutlich gekennzeichnet. Eine Debatte bezüglich der Namensführung wurde weder im Ausschuss für Jugend, Betreuung und Bildung noch im SgA oder SgR geführt.

 

Die Satzung der SG Elbtalaue über die Benutzung und die Erhebung von Gebühren für die Nicolas-Born-Bibliothek in Dannenberg (Elbe) und Hitzacker (Elbe), die auch die Namensführung der Samtgemeindebücherei beinhaltet, wurde am 25.03.2009 vom Rat der Samtgemeinde Elbtalaue einstimmig beschlossen.

 

Der gemeinsame Namenszug wird seither in den Hinweisschildern, dem Internetauftritt, den Flyern etc. geführt bzw. wurde daraufhin umgewandelt. Der eingeführte Online-Katalog und die Reservierungsmöglichkeiten sind ebenfalls hierauf abgestimmt worden.

 

In seiner Sitzung am 19.04.2010 hat der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) beschlossen, den Rat der Samtgemeinde Elbtalaue zu bitten, die Nicolas Born Bibliothek Dannenberg (Elbe) und Hitzacker (Elbe) wie folgt umzubenennen: Bibliothek Elbtalaue mit den Standorten Nicolas Born Bibliothek Dannenberg (Elbe) und Herzog August Bücherei Hitzacker (Elbe).

 

Nach der Beschlussempfehlung des VA Hitzacker (Elbe) den Standort der Bücherei in Hitzacker (Elbe) in Herzog-August-Bücherei umzubenennen, wurden Bedenken durch die Herzog-August-Bibliothek und die Büchereizentrale geltend gemacht.

 

Ein weiterer wesentlicher Aspekt gegen eine Umbenennung ist die seitens der Samtgemeinde angestrebte Zertifizierung der Nicolas Born Bibliothek durch das Projekt "Bibliothek mit Qualität und Siegel" (voraussichtlich 2011).

Die Mindestanforderungen zur Erreichung des Qualitätssiegels ist die gemeinsame Darstellung nach außen mit einem einheitlichen Erscheinungsbild. Da die Bibliothek schon die Erneuerungsrate von jährlich 10 % nicht erreichen kann und auch die Raumgröße nicht ausreichend ist, würde die Erreichung des Qualitätssiegels in Gefahr geraten. Es ist zwar der gemeinsame Oberbegriff Bibliothek Elbtalaue angestrebt, jedoch mit entsprechenden Zusätzen für die Standorte Dannenberg (Elbe) und Hitzacker (Elbe). Ob damit die gemeinsame Darstellung mit einheitlichem Erscheinungsbild beim Qualitätssiegel anerkannt wird, bleibt zumindest fraglich.

Die Zertifizierung wird künftig den Qualitätsgrad der Einrichtung aufzeigen, aber auch für Projektteilnahmen oder Fördermittel wesentliches Kriterium sein. Daher ist der Erwerb dringend erforderlich.

 

Bei einer Umbenennung der Bücherei wären Kosten für eine neue Beschilderung, Lesekarten, Internetauftritt, Onlinekatalog etc. fällig. Diese erforderlichen Änderungen würden Kosten in Höhe von rund 3.600 € verursachen.

Dazu fallen noch Kosten für viele zusätzliche Arbeitsstunden der Büchereimitarbeiterinnen an.

 

Durch die geschlossene Zweckvereinbarung mit dem Land darf das Defizit der Bücherei 68.000 € nicht übersteigen. Mehrausgaben könnten daher nur durch Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben im Bibliothekbereich kompensiert werden.

Bei einem jährlichen Etat von 7.300 € zur Neubeschaffung von Büchern wäre fast die Hälfte des Etats aufgrund der Umbenennung verbraucht.

Um den Qualitätsstandard der Bücherei nicht noch weiter herunterzufahren, sind Kürzungen bei den Ausgaben unrealistisch.

Mehreinnahmen ließen sich durch eine Erhöhung der Benutzungsgebühren erzielen.

 

 

Es kommt zu einer Diskussion, in der sich die einzelnen Mitglieder des Ausschusses deutlich gegen eine Namensänderung der Bücherei aussprechen.

 

AV Unterste-Wilms fragt die Leiterin der Bücherei Frau Lindner nach ihrer Meinung.

 

Frau Lindner stellt klar, dass sie eine Namensänderung ungünstig findet, da der Standort Hitzacker (Elbe) nun auch als Nicolas-Born-Bücherei bekannt geworden ist und es nur Unruhe in die Außenwirkung bringen würde. Die Standorte sind schließlich zusammengewachsen.

 

Der Ausschuss empfiehlt einstimmig folgenden

 


Beschluss:

Der Antrag der Stadt Hitzacker (Elbe), die Nicolas Born Bibliothek Dannenberg (Elbe) und Hitzacker (Elbe) in Bibliothek Elbtalaue mit den Standorten Nicolas Born Bibliothek Dannenberg (Elbe) und Herzog August Bücherei Hitzacker (Elbe) umzubenennen, wird abgelehnt.