SgBgm berichtet:

1.Im Landtag wird darüber nachgedacht, dass die Ausschüsse, die bisher nur empfehlenden Charakter haben, künftig selbst Beschlüsse fassen dürfen. Es bestehen jedoch noch verfassungsrechtliche Probleme betreffend des Einspruchrechts  des Bürgermeisters nach NGO. 

2. Verzicht der Stichwahl:

Vermutlich wird die Stichwahl beibehalten. Am 25.09.10 findet zu diesem Thema die Anhörung statt.

3. Derzeit läuft eine Diskussion über die Wahlzeit der Hauptverwaltungsbeamten. Es gibt Tendenzen, diese auf sechs Jahre zu reduzieren.