Sitzung: 16.09.2010 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 31/409/2010
Beschlussvorschlag:
Der in Gründung befindlichen Energieversorgung Elbtalaue GmbH werden die sich im Eigentum der Samtgemeinde befindlichen und geeigneten Dach- und Wandflächen zur Errichtung von Photovoltaikanlagen gegen Entgelt zur Verfügung gestellt.
Sachverhalt siehe Vorlage
31/409/2010 und Niederschrift SgAE 09.09.2010
Herr Hesebeck erläutert den
Sachverhalt der Vorlage.
Im Frühjahr des Jahres 2010 hatte der
Samtgemeinderat einen Grundsatzbeschluss gefasst, dass die Nutzung von
Dachflächen, die sich im Eigentum der Samtgemeinde Elbtalaue befinden und zur
Errichtung von Photovoltaikanlagen geeignet sind, ausgeschrieben werden soll.
Hintergrund war, dass regenerative Energien gefördert werden sollten und die
Samtgemeinde die Photovoltaikanlagen selbst errichten wollte. Inzwischen steht
fest, dass die Samtgemeinde keine Photovoltaikanlagen
errichten kann, da hierfür keine Kreditgenehmigung erteilt wird.
Durch Übertragung der
Flächen auf die EVE, die Tochtergesellschaft der Samtgemeinde ist, bleiben die Photovoltaikanlagen weitestgehend im
Einfluss der Samtgemeinde.
Der SgA hat den Beschluss einstimmig empfohlen.
Herr Hesebeck erläutert, dass die Grundvoraussetzung für den Abschluss eines
Vertrages die Zahlung eines Nutzungsentgeltes von „4% oder mehr vom
Einspeiseerlös“ sein soll.
Wenn für einzelne Flächen weniger gezahlt werden soll, muss eine erneute Beschlussfassung
im SgA erfolgen. Bei jedem einzelnen Vertragsabschluss erfolgt eine
Berichterstattung im SgA.
Rh Ringel erklärt, dass
unter Nr. 32 auf der Liste der samtgemeindeeigenen Objekte das
Feuerwehrgerätehaus Zadrau steht. Das Objekt gehört jedoch der Gemeinde
Gusborn.
Bei Nr. 56 (Turnhalle
Hitzacker) entsteht gerade ein Neubau. Das Bj. müsste geändert werden.
Auf Anfrage von Rh
Bodendieck erklärt Herr Hesebeck, dass kein Angebot von externen Firmen
eingehen kann, weil nicht ausgeschrieben wird. Durch Übertragung an die EVE
kommen die Gewinne anteilig der Samtgemeinde zugute.
Dr. Horchelhahn erläutert,
dass es sich hier um ein Inhouse-Geschäft handelt, bei dem keine Ausschreibung
erforderlich ist. Entscheidendes Kriterium ist, dass der Einfluss der Gemeinde
zu 100% besteht. Das ist hier gegeben. Es wird also keine höheren Angebote von
außerhalb geben, andererseits besteht aber auch nicht das Risiko, dass es gar
keinen Anbieter gibt. Die Gewinne bleiben in der Region.
Das 1. Projekt ist eine Photovoltaikanlage auf dem Dach des Jugendzentrums
Dannenberg (Elbe). Dafür werden 6,5 %
vom Einspeiseerlös, ca. 300 Euro jährlich, an die Samtgemeinde Elbtalaue gezahlt.
Ein Teil der in der Liste aufgeführten Objekte ist aufgrund der zu geringen
Flächen, der Ausrichtung, Denkmalschutzauflagen oder aus anderen Gründen nicht für
Photovoltaikanlagen geeignet. Wahrscheinlich können ca. 10 Immobilien der
Samtgemeinde genutzt werden.
Der SgR fasst folgenden
Beschluss:
Der in Gründung befindlichen Energieversorgung
Elbtalaue GmbH werden die sich im Eigentum der Samtgemeinde befindlichen und
geeigneten Dach- und Wandflächen zur Errichtung von Photovoltaikanlagen gegen
ein jährliches Nutzungsentgelt von mindestens 4 % der Einspeisevergütung zur
Verfügung gestellt. Sollte die
EVE-GmbH für einzelne der geeigneten Flächen keine 4 % der Einspeisevergütung zahlen
können, so ist der Fall dem SgA zur Einzelfallentscheidung vorzulegen.