Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

Der in Gründung befindlichen Energieversorgung Elbtalaue GmbH werden die sich im Eigentum der Samtgemeinde befindlichen und geeigneten Dach- und Wandflächen zur Errichtung von Photovoltaikanlagen gegen Entgelt zur Verfügung gestellt.

 

Sachverhalt siehe Vorlage 31/409/2010 und Niederschrift SgAE 09.09.2010

Herr Hesebeck erläutert den Sachverhalt der Vorlage.

Im  Frühjahr des Jahres 2010 hatte der Samtgemeinderat einen Grundsatzbeschluss gefasst, dass die Nutzung von Dachflächen, die sich im Eigentum der Samtgemeinde Elbtalaue befinden und zur Errichtung von Photovoltaikanlagen geeignet sind, ausgeschrieben werden soll.
Hintergrund war, dass regenerative Energien gefördert werden sollten und die Samtgemeinde die Photovoltaikanlagen selbst errichten wollte. Inzwischen steht fest, dass die Samtgemeinde keine Photovoltaikanlagen errichten kann, da hierfür keine Kreditgenehmigung erteilt wird.

Durch Übertragung der Flächen auf die EVE, die Tochtergesellschaft der Samtgemeinde ist,  bleiben die Photovoltaikanlagen weitestgehend im Einfluss der Samtgemeinde.
Der SgA hat den Beschluss einstimmig empfohlen.
Herr Hesebeck erläutert, dass die Grundvoraussetzung für den Abschluss eines Vertrages die Zahlung eines Nutzungsentgeltes von „4% oder mehr vom Einspeiseerlös“ sein soll.
Wenn für einzelne Flächen weniger gezahlt werden soll, muss eine erneute Beschlussfassung im SgA erfolgen. Bei jedem einzelnen Vertragsabschluss erfolgt eine Berichterstattung im SgA.

Rh Ringel erklärt, dass unter Nr. 32 auf der Liste der samtgemeindeeigenen Objekte das Feuerwehrgerätehaus Zadrau steht. Das Objekt gehört jedoch der Gemeinde Gusborn.

Bei Nr. 56 (Turnhalle Hitzacker) entsteht gerade ein Neubau. Das Bj. müsste geändert werden.

Auf Anfrage von Rh Bodendieck erklärt Herr Hesebeck, dass kein Angebot von externen Firmen eingehen kann, weil nicht ausgeschrieben wird. Durch Übertragung an die EVE kommen die Gewinne anteilig der Samtgemeinde zugute.

Dr. Horchelhahn erläutert, dass es sich hier um ein Inhouse-Geschäft handelt, bei dem keine Ausschreibung erforderlich ist. Entscheidendes Kriterium ist, dass der Einfluss der Gemeinde zu 100% besteht. Das ist hier gegeben. Es wird also keine höheren Angebote von außerhalb geben, andererseits besteht aber auch nicht das Risiko, dass es gar keinen Anbieter gibt. Die Gewinne bleiben in der Region.
Das 1. Projekt ist eine Photovoltaikanlage auf dem Dach des Jugendzentrums Dannenberg (Elbe). Dafür werden  6,5 % vom Einspeiseerlös, ca. 300 Euro jährlich, an die Samtgemeinde Elbtalaue gezahlt. 
Ein Teil der in der Liste aufgeführten Objekte ist aufgrund der zu geringen Flächen, der Ausrichtung, Denkmalschutzauflagen oder  aus anderen Gründen nicht für Photovoltaikanlagen geeignet. Wahrscheinlich können ca. 10 Immobilien der Samtgemeinde genutzt werden.

Der SgR fasst folgenden



 

 

 


Beschluss:
Der in Gründung befindlichen Energieversorgung Elbtalaue GmbH werden die sich im Eigentum der Samtgemeinde befindlichen und geeigneten Dach- und Wandflächen zur Errichtung von Photovoltaikanlagen gegen ein jährliches Nutzungsentgelt von mindestens 4 % der Einspeisevergütung zur Verfügung gestellt. Sollte die EVE-GmbH für einzelne der geeigneten Flächen keine 4 % der Einspeisevergütung zahlen können, so ist der Fall dem SgA zur Einzelfallentscheidung vorzulegen.