Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Mit dem Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Penkefitz e. V. wurde ein Vertrag geschlossen, wonach diese sich verpflichten ein Feuerwehrgerätehaus zu errichten. Durch die Samtgemeinde Elbtalaue wurde für den Bau ein Investitionszuschuss gewährt.

 

Im Rahmen der Bauarbeiten ist es jedoch dazu gekommen, dass die zur Verfügung gestellten Mittel nicht ausreichen. Es werden noch ca. 15.000,-- Euro für die Fertigstellung der Zufahrt und der erforderlichen Parkplätze benötigt. Diese Kosten sind im Haushaltsplan nicht veranschlagt und sind daher überplanmäßig zur Verfügung zu stellen.

 

Da die erforderlichen Gremien erst nach der Sommerpause wieder zusammentreffen wurden im Rahmen einer Eilentscheidung nach § 66 NGO die  Mittel zur Verfügung gestellt.

 

Die durch den Verkauf des alten Feuerwehrgerätehauses zu erzielende Einnahme wird zur Deckung der fehlenden Mittel eingesetzt. Ferner wird durch ein Mitglied des Fördervereins eine Summe in Höhe von 10.000,00 Euro längstens bis zu einem Jahr zur Verfügung gestellt. Weitere Mittel können u. U. nach Abschluss der weiteren im Haushalt geplanten Maßnahmen zur Deckung herangezogen werden, sofern bei diesen Kosteneinsparungen zu realisieren sind. Ansonsten müssen die restlichen Mittel im Haushalt 2011 zur Verfügung gestellt werden.

 

Der Sachverhalt der Mitteilungsvorlage wird vom SgR zur