Sachverhalt:
Mit dem
Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Penkefitz e. V. wurde ein Vertrag
geschlossen, wonach diese sich verpflichten ein Feuerwehrgerätehaus zu
errichten. Durch die Samtgemeinde Elbtalaue wurde für den Bau ein
Investitionszuschuss gewährt.
Im Rahmen der
Bauarbeiten ist es jedoch dazu gekommen, dass die zur Verfügung gestellten
Mittel nicht ausreichen. Es werden noch ca. 15.000,-- Euro für die
Fertigstellung der Zufahrt und der erforderlichen Parkplätze benötigt. Diese
Kosten sind im Haushaltsplan nicht veranschlagt und sind daher überplanmäßig
zur Verfügung zu stellen.
Da die
erforderlichen Gremien erst nach der Sommerpause wieder zusammentreffen wurden
im Rahmen einer Eilentscheidung nach § 66 NGO die Mittel zur Verfügung gestellt.
Die durch den
Verkauf des alten Feuerwehrgerätehauses zu erzielende Einnahme wird zur Deckung
der fehlenden Mittel eingesetzt. Ferner wird durch ein Mitglied des
Fördervereins eine Summe in Höhe von 10.000,00 Euro längstens bis zu einem Jahr
zur Verfügung gestellt. Weitere Mittel können u. U. nach Abschluss der weiteren
im Haushalt geplanten Maßnahmen zur Deckung herangezogen werden, sofern bei
diesen Kosteneinsparungen zu realisieren sind. Ansonsten müssen die restlichen
Mittel im Haushalt 2011 zur Verfügung gestellt werden.
Der Sachverhalt der
Mitteilungsvorlage wird vom SgR zur