Sitzung: 19.08.2010 Ausschuss für Fusion und interkommunale Zusammenarbeit, Vermögensauseinandersetzungen, Finanzen, Personal und Tourismus
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 2/384/2010
Sachverhalt:
Der Verwaltungsrat
der WV Dannenberg – Hitzacker kAöR hat in seiner Sitzung am 22.06.2010
beschlossen, zum Aufbau neuer Geschäftsfelder eine Gesellschaft mbH zu gründen,
die den Namen „Energieversorgung Elbtalaue GmbH“ führen soll.
Wichtigste Aufgabe
dieser Gesellschaft soll die Abgabe der Willensbekundung zum Abschluss von
Konzessionsverträgen mit den Gemeinden in der Samtgemeinde Elbtalaue sein.
Weitere
Geschäftsfelder sollen u.a. Wärmeversorgung, Photovoltaik, Stromlieferung etc.
sein.
Die Gesellschaft
ist ausdrücklich nicht nur auf den Bereich der Samtgemeinde Elbtalaue
beschränkt, eine kreisweite Betätigung unter Einbeziehung weiterer Gemeinden
aus dem Bereich der Samtgemeinden Gartow und Lüchow (Wendland) ist erwünscht.
Nähere Erläuterungen
erfolgen in den Sitzungen durch den Vorstand der kAöR.
Nach § 7 Abs. 5 der
Unternehmenssatzung der WV Dannenberg – Hitzacker kAöR ist dieser Beschluss
zustimmungspflichtig seitens des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue.
Herr Dr.
Horchelhahn, Vorstand des Wasserverbandes Dannenberg-Hitzacker referiert
einleitend.
In verschiedenen
Sitzungen wurde bereits über die Rekommunalisierung, vornehmlich von
Energieversorgungsleistungen, konkret Stromversorgungsleistungen in der
Samtgemeinde Elbtalaue, berichtet.
Es wurden
Überlegungen angestellt, wie eine Abwicklung aus Sicht des Wasserverbandes
erfolgen könnte:
1. Abwicklung
innerhalb der kAöR, 2. die Samtgemeinde gründet ein Unternehmen oder 3. die
Ausgründung einer Gesellschaft mbH durch den Wasserverband. Die letzte Variante
hat der Verwaltungsrat in seiner Sitzung am 22.06.2010 beschlossen.
Bei der
Variantenabwägung wurden verschiedene Vor-und Nachteile eruiert. Die Ausgründung als GmbH eröffnet die
Möglichkeit, auch andere Gemeinden über das Gebiet der Samtgemeinde Elbtalaue
hinaus an der Gesellschaft zu beteiligen.
Der
Gesellschaftsvertrag wurde von der WIBERA geprüft und die Kommunalaufsicht hat
diesem bereits zugestimmt. Nach
Beschlussfassung im Rat der Samtgemeinde Elbtalaue am 16.09.2010 ist vorgesehen,
die Gesellschaft am 21.09.2010 mit der Eintragung ins Handelsregister zu
gründen.
Ziel ist, dass dieses Unternehmen dann die
Interessenbekundung für die Netzübernahme innerhalb der Samtgemeinde Elbtalaue
abgibt.
Auf Nachfrage gibt
Herr Dr. Horchelhahn zu einigen Positionen des Gesellschaftsvertrages,
insbesondere zu § 7 und § 9, nähere
Erläuterungen.
Herr Kern verlässt
um 18:40 Uhr die Sitzung
Im Anschluss an TOP
3 berichtet SgBgm Meyer über das Gespräch, zu dem der Kreisverband des
Nds.Städte- und Gemeindebundes alle Bürgermeister und die
Samtgemeindeverwaltungen nach Gartow eingeladen hatte. Es war ein Austausch
geplant, in dem jede Samtgemeinde ihren derzeitigen Status betreffend
Rekommunalisierung Stromnetze erläutert. SgBgm Meyer benennt die dabei
Anwesenden. Bedauerlicherweise war aus der Samtgemeinde Lüchow niemand aus der
Verwaltung vor Ort. Interessant waren die Nachfragen der Bürgermeister aus dem
Bereich Lüchow. Es war deutlich zu entnehmen, dass in Bezug auf Informationen
die SG Elbtalaue weiter ist. Ebenfalls waren die Äußerungen und Nachfragen aus
Gartow interessant. Für Schnackenburg und Prezelle laufen die
Konzessionsverträge noch bis 2017. Die Rückfragen von Herrn Schmidt-Maury als
auch von Herrn Drimalski deuteten durchaus Interesse an weiteren Gesprächen
an.
Interessant für die
Gemeinden ist auch die Überlegung, bei Rekommunalisierung die Aufgabe der
Straßenbeleuchtung an die Samtgemeinden zu übertragen. Diese könnte wiederum die AöR oder deren
Tochtergesellschaft beauftragen. Hintergrund ist die Entlastung der Kosten.
Entsprechende Modelle laufen bereits in Niedersachsen.
Auf Nachfrage von
Rh Dr. Jastram erläutert Herr Dr. Horchelhahn die einzuhaltenden Termin bei
Interessenbekundung.
Herr Dr.
Horchelhahn verlässt die Sitzung.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue stimmt nach § 7 Abs. 5 der Unternehmenssatzung der
Gründung einer Gesellschaft mbH durch die WV Dannenberg – Hitzacker kAöR nach
zu.