Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9

Sachverhalt:

Der Verwaltungsrat der WV Dannenberg – Hitzacker kAöR hat in seiner Sitzung am 22.06.2010 beschlossen, zum Aufbau neuer Geschäftsfelder eine Gesellschaft mbH zu gründen, die den Namen „Energieversorgung Elbtalaue GmbH“ führen soll.

Wichtigste Aufgabe dieser Gesellschaft soll die Abgabe der Willensbekundung zum Abschluss von Konzessionsverträgen mit den Gemeinden in der Samtgemeinde Elbtalaue sein.

Weitere Geschäftsfelder sollen u.a. Wärmeversorgung, Photovoltaik, Stromlieferung etc. sein.

Die Gesellschaft ist ausdrücklich nicht nur auf den Bereich der Samtgemeinde Elbtalaue beschränkt, eine kreisweite Betätigung unter Einbeziehung weiterer Gemeinden aus dem Bereich der Samtgemeinden Gartow und Lüchow (Wendland) ist erwünscht.

Nähere Erläuterungen erfolgen in den Sitzungen durch den Vorstand der kAöR.

Nach § 7 Abs. 5 der Unternehmenssatzung der WV Dannenberg – Hitzacker kAöR ist dieser Beschluss zustimmungspflichtig seitens des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue.

 

Herr Dr. Horchelhahn, Vorstand des Wasserverbandes Dannenberg-Hitzacker referiert einleitend. 

In verschiedenen Sitzungen wurde bereits über die Rekommunalisierung, vornehmlich von Energieversorgungsleistungen, konkret Stromversorgungsleistungen in der Samtgemeinde Elbtalaue, berichtet.

Es wurden Überlegungen angestellt, wie eine Abwicklung aus Sicht des Wasserverbandes erfolgen könnte:

1. Abwicklung innerhalb der kAöR, 2. die Samtgemeinde gründet ein Unternehmen oder 3. die Ausgründung einer Gesellschaft mbH durch den Wasserverband. Die letzte Variante hat der Verwaltungsrat in seiner Sitzung am 22.06.2010 beschlossen.

Bei der Variantenabwägung wurden verschiedene Vor-und Nachteile eruiert.  Die Ausgründung als GmbH eröffnet die Möglichkeit, auch andere Gemeinden über das Gebiet der Samtgemeinde Elbtalaue hinaus an der Gesellschaft zu beteiligen.

Der Gesellschaftsvertrag wurde von der WIBERA geprüft und die Kommunalaufsicht hat diesem   bereits zugestimmt. Nach Beschlussfassung im Rat der Samtgemeinde Elbtalaue am 16.09.2010 ist vorgesehen, die Gesellschaft am 21.09.2010 mit der Eintragung ins Handelsregister zu gründen.

Ziel  ist, dass dieses Unternehmen dann die Interessenbekundung für die Netzübernahme innerhalb der Samtgemeinde Elbtalaue abgibt. 

 

Auf Nachfrage gibt Herr Dr. Horchelhahn zu einigen Positionen des Gesellschaftsvertrages, insbesondere zu § 7 und § 9,  nähere Erläuterungen.

 

Herr Kern verlässt um 18:40 Uhr die Sitzung

 

 

Im Anschluss an TOP 3 berichtet SgBgm Meyer über das Gespräch, zu dem der Kreisverband des Nds.Städte- und Gemeindebundes alle Bürgermeister und die Samtgemeindeverwaltungen nach Gartow eingeladen hatte. Es war ein Austausch geplant, in dem jede Samtgemeinde ihren derzeitigen Status betreffend Rekommunalisierung Stromnetze erläutert. SgBgm Meyer benennt die dabei Anwesenden. Bedauerlicherweise war aus der Samtgemeinde Lüchow niemand aus der Verwaltung vor Ort. Interessant waren die Nachfragen der Bürgermeister aus dem Bereich Lüchow. Es war deutlich zu entnehmen, dass in Bezug auf Informationen die SG Elbtalaue weiter ist. Ebenfalls waren die Äußerungen und Nachfragen aus Gartow interessant. Für Schnackenburg und Prezelle laufen die Konzessionsverträge noch bis 2017. Die Rückfragen von Herrn Schmidt-Maury als auch von Herrn Drimalski deuteten durchaus Interesse an weiteren Gesprächen an. 

Interessant für die Gemeinden ist auch die Überlegung, bei Rekommunalisierung die Aufgabe der Straßenbeleuchtung an die Samtgemeinden zu übertragen.  Diese könnte wiederum die AöR oder deren Tochtergesellschaft beauftragen. Hintergrund ist die Entlastung der Kosten. Entsprechende Modelle laufen bereits in Niedersachsen.

 

Auf Nachfrage von Rh Dr. Jastram erläutert Herr Dr. Horchelhahn die einzuhaltenden Termin bei Interessenbekundung.

 

Herr Dr. Horchelhahn verlässt die Sitzung.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue stimmt nach § 7 Abs. 5 der Unternehmenssatzung der Gründung einer Gesellschaft mbH durch die WV Dannenberg – Hitzacker kAöR nach zu.