Sitzung: 01.06.2010 Ausschuss für Bauleitplanung, ÖPNV und Verkehr der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 30/269/2010
Sachverhalt:
Die in der Gemeinde
Langendorf, Ort Langendorf gelegene Biogasanlage mit einer Leistung von bis
zu 0,5 MW ist als privilegiertes
Vorhaben im Außenbereich genehmigt worden.
Die Betreiber der
Biogasanlage „Naturgas Langendorf“ haben bei der Samtgemeinde Elbtalaue eine
Änderung des Flächennutzungsplans wegen Erhöhung der Kapazität beantragt.
Begründet wird der Antrag damit, dass die Anlage nicht nur mit energiereichem
Mais, sondern auch wie politisch gewünscht mit Gülle und Mist in einem
erheblichen Umfang beschickt wird und dadurch eine Erhöhung der Leistung
möglich ist. Die Betreiber beantragen deshalb die Änderung des
Flächennutzungsplans, damit sie in die Lage versetzt werden, die Anlage
wirtschaftlich zu betreiben.
Durch die
Leistungssteigerung ist die Anlage nicht mehr als eine landwirtschaftlich
privilegierte, sondern als eine gewerbliche Anlage einzustufen. Zur Genehmigung
dieser gewerblichen Nutzung bedarf es einer Änderung des Flächennutzungsplans
und der Aufstellung eines Bebauungsplans
Ohne Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschlussvorschlag:
Der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der
ehemaligen Samtgemeinde Dannenberg (Elbe), Gemeinde Langendorf, wird
vorbehaltlich der Antragstellung durch die Gemeinde Langendorf für die
Erweiterung der Biogasanlage in Langendorf fortgeschrieben.