Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 8

Sachverhalt:

Die in der Gemeinde Langendorf, Ort Langendorf gelegene Biogasanlage mit einer Leistung von bis zu  0,5 MW ist als privilegiertes Vorhaben im Außenbereich genehmigt worden.

 

Die Betreiber der Biogasanlage „Naturgas Langendorf“ haben bei der Samtgemeinde Elbtalaue eine Änderung des Flächennutzungsplans wegen Erhöhung der Kapazität beantragt. Begründet wird der Antrag damit, dass die Anlage nicht nur mit energiereichem Mais, sondern auch wie politisch gewünscht mit Gülle und Mist in einem erheblichen Umfang beschickt wird und dadurch eine Erhöhung der Leistung möglich ist. Die Betreiber beantragen deshalb die Änderung des Flächennutzungsplans, damit sie in die Lage versetzt werden, die Anlage wirtschaftlich zu betreiben.

 

Durch die Leistungssteigerung ist die Anlage nicht mehr als eine landwirtschaftlich privilegierte, sondern als eine gewerbliche Anlage einzustufen. Zur Genehmigung dieser gewerblichen Nutzung bedarf es einer Änderung des Flächennutzungsplans und der Aufstellung eines Bebauungsplans

 

Ohne Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden

 


Beschlussvorschlag:

Der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der ehemaligen Samtgemeinde Dannenberg (Elbe), Gemeinde Langendorf, wird vorbehaltlich der Antragstellung durch die Gemeinde Langendorf für die Erweiterung der Biogasanlage in Langendorf fortgeschrieben.