Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 8

Sachverhalt:

Die im OT. Volkfien gelegene Biogasanlage mit einer Leistung von bis zu 0,5 MW ist als privilegiertes Vorhaben im  Außenbereich genehmigt worden.

Die Betreiber dieser Biogasanlage möchten die Anlage nach Westen um 30 m und nach Norden um 20 m (s. anliegenden Vorentwurf) erweitern. Außerdem soll die Anlage effizienter gefahren werden und die Leistung auf  über 0,5 MW gesteigert werden. Durch die Leistungssteigerung und Erweiterung ist die Anlage nicht mehr als eine landwirtschaftlich privilegierte, sondern als eine gewerbliche Anlage einzustufen. Zur Genehmigung dieser gewerblichen Nutzung bedarf es einer Änderung des Flächennutzungsplans, der Aufstellung eines Bebauungsplans und der Entlassung des Planbereiches aus dem Landschaftsschutzgebiet.

 

FBL Hesbeck erläutert den Sachverhalt.

 

Rh Scherlies begrüßt Investitionen in regenerative Energien. Er schlägt vor, am Beginn jeder Investition die Genehmigungsfähigkeit von Erweiterungen zu prüfen.

 

Rh Zachow spricht sich für ortsnahe Lösungen und gegen die vorsorgliche Ausweisung von Gewerbegebieten aus, da diese einen hohen Erschließungsaufwand erfordern und die Erstfinanzierung ortsnaher kleiner Anlagen eher möglich ist.

 

Der Ausschuss diskutiert über die gesetzliche Vorgabe, dass Biogasanlagen bis 0,5 MW als privilegierte Anlagen im Außenbereich zulässig sind und für größere Leistungen Gewerbegebiete auszuweisen sind und empfiehlt folgenden

 


Beschlussvorschlag:

Der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der Ehemaligen Samtgemeinde Dannenberg (Elbe), Gemeinde Jameln, wird vorbehaltlich der Antragstellung durch die Gemeinde Jameln für

die Erweiterung der Biogasanlage im OT. Volkfien fortgeschrieben.