Sitzung: 01.06.2010 Ausschuss für Bauleitplanung, ÖPNV und Verkehr der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 30/266/2010
Sachverhalt:
Die im OT. Volkfien
gelegene Biogasanlage mit einer Leistung von bis zu 0,5 MW ist als
privilegiertes Vorhaben im Außenbereich
genehmigt worden.
Die Betreiber
dieser Biogasanlage möchten die Anlage nach Westen um 30 m und nach Norden um
20 m (s. anliegenden Vorentwurf) erweitern. Außerdem soll die Anlage
effizienter gefahren werden und die Leistung auf über 0,5 MW gesteigert werden. Durch die Leistungssteigerung
und Erweiterung ist die Anlage nicht mehr als eine landwirtschaftlich
privilegierte, sondern als eine gewerbliche Anlage einzustufen. Zur Genehmigung
dieser gewerblichen Nutzung bedarf es einer Änderung des Flächennutzungsplans,
der Aufstellung eines Bebauungsplans und der Entlassung des Planbereiches aus
dem Landschaftsschutzgebiet.
FBL Hesbeck
erläutert den Sachverhalt.
Rh Scherlies
begrüßt Investitionen in regenerative Energien. Er schlägt vor, am Beginn jeder
Investition die Genehmigungsfähigkeit von Erweiterungen zu prüfen.
Rh Zachow
spricht sich für ortsnahe Lösungen und gegen die vorsorgliche Ausweisung von
Gewerbegebieten aus, da diese einen hohen Erschließungsaufwand erfordern und
die Erstfinanzierung ortsnaher kleiner Anlagen eher möglich ist.
Der Ausschuss diskutiert über die gesetzliche Vorgabe,
dass Biogasanlagen bis 0,5 MW als privilegierte Anlagen im Außenbereich
zulässig sind und für größere Leistungen Gewerbegebiete auszuweisen sind und
empfiehlt folgenden
Beschlussvorschlag:
Der
Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der Ehemaligen
Samtgemeinde Dannenberg (Elbe), Gemeinde Jameln, wird vorbehaltlich der
Antragstellung durch die Gemeinde Jameln für
die Erweiterung der
Biogasanlage im OT. Volkfien fortgeschrieben.