Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat in seiner Sitzung am 18.09.2008 die Aufstellung der 68. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des Bauhofes des Kreisverbandes der Wasser- und Bodenverbände und für den Bereich des Klärwerkes in Lüggau beschlossen.

Nach der Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB über diese Planung hat der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue in seiner Sitzung am 08.10.2009 die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange geprüft, dem Entwurf der 68. Änderung des Flächennutzungsplans und der Begründung zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen.

Zu a)

Mit Schreiben vom 26.02.2010 wurden die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB am Aufstellungsverfahren beteiligt und der Entwurf der 68. Änderung des Flächennutzungsplans mit der Begründung gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 02.03.2010 bis einschließlich 01.04.2010 öffentlich ausgelegt.

 

Während der öffentlichen Auslegung sind Anregungen vom Landkreis Lüchow-Dannenberg, von der E.ON Avacon AG,  von der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) und von der Stadt Lüchow (Wendland) vorgetragen worden, die abzuwägen sind.

 

Zu b)  

Mit der Abwägung und Beschlussfassung über die Anregungen der Träger öffentlicher Belange ist das Verfahren zur Aufstellung der 68. Änderung des Flächennutzungsplans soweit abgeschlossen, dass der Feststellungsbeschluss  gefasst werden kann.

 

FBL Hesebeck erläutert den Sachverhalt.

 

Rh Scherlies weist auf problematische Punkte der Stellungnahmen des Landkreises und der Stadt Lüchow(Wendland) hinsichtlich des Reginalen Raumordnungsprogrammes und der Vorranggebiete Natura 2000 hin.

 

FBL Hesebeck erläutert den bisherigen Planungsablauf und die Behördenabstimmungen im Rahmen des Planverfahrens, die eine Abschwächung der ursprünglichen Einwendungen ergeben haben. Danach sieht der Landkreis keine Verletzung des Raumordnungsprogrammes mehr.

 

Nach kurzer Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden

 


Beschlussvorschlag:

Zu a) Die Stellungnahmen werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und

          beschlossen.

Zu b) Die 68. Änderung des Flächennutzungsplans und die Begründung zur 68. Änderung des

         Flächennutzungsplans werden beschlossen (Feststellungsbeschluss).