Sitzung: 01.06.2010 Ausschuss für Bauleitplanung, ÖPNV und Verkehr der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/208/2010
Sachverhalt:
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue hat in seiner Sitzung am 18.09.2008 die Aufstellung der
68. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des Bauhofes des
Kreisverbandes der Wasser- und Bodenverbände und für den Bereich des Klärwerkes
in Lüggau beschlossen.
Nach der
Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB über diese
Planung hat der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue in seiner Sitzung am 08.10.2009
die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange geprüft, dem
Entwurf der 68. Änderung des Flächennutzungsplans und der Begründung zugestimmt
und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen.
Zu a)
Mit Schreiben vom
26.02.2010 wurden die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB am
Aufstellungsverfahren beteiligt und der Entwurf der 68. Änderung des
Flächennutzungsplans mit der Begründung gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom
02.03.2010 bis einschließlich 01.04.2010 öffentlich ausgelegt.
Während der
öffentlichen Auslegung sind Anregungen vom Landkreis Lüchow-Dannenberg, von der
E.ON Avacon AG, von der Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) und von der Stadt Lüchow (Wendland) vorgetragen worden, die
abzuwägen sind.
Zu b)
Mit der Abwägung
und Beschlussfassung über die Anregungen der Träger öffentlicher Belange ist
das Verfahren zur Aufstellung der 68. Änderung des Flächennutzungsplans soweit
abgeschlossen, dass der Feststellungsbeschluss
gefasst werden kann.
FBL Hesebeck
erläutert den Sachverhalt.
Rh Scherlies
weist auf problematische Punkte der Stellungnahmen des Landkreises und der
Stadt Lüchow(Wendland) hinsichtlich des Reginalen Raumordnungsprogrammes und
der Vorranggebiete Natura 2000 hin.
FBL Hesebeck
erläutert den bisherigen Planungsablauf und die Behördenabstimmungen im Rahmen
des Planverfahrens, die eine Abschwächung der ursprünglichen Einwendungen
ergeben haben. Danach sieht der Landkreis keine Verletzung des
Raumordnungsprogrammes mehr.
Nach kurzer Aussprache empfiehlt der Ausschuss
folgenden
Beschlussvorschlag:
Zu a) Die
Stellungnahmen werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen
und
beschlossen.
Zu b) Die 68.
Änderung des Flächennutzungsplans und die Begründung zur 68. Änderung des
Flächennutzungsplans werden
beschlossen (Feststellungsbeschluss).