Sitzung: 18.03.2010 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/082/2010
Sachverhalt:
In der ehem. Sg
Hitzacker (Elbe) war es üblich, dass der
Investor die Kosten einer F-Plan-Änderung trägt, teilt Rh Scherlies mit. Da
diese Verfahrensweise in der SgE so
nicht gehandhabt wird, wird er sich der
Stimme enthalten.
Nach Vorlage 30/082/2010 fasst der Rat folgenden
Beschluss:
Der
Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue, im Bereich der ehemaligen
Samtgemeinde Hitzacker (Elbe), Gemeinde Göhrde, OT. Metzingen, ist für die
Änderung der Art der Nutzung von „SO-Ferienhäuser“ in „Allgemeines Wohngebiet“
(WA) fortzuschreiben.