Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

In der ehem. Sg Hitzacker (Elbe) war es üblich,  dass der Investor die Kosten einer F-Plan-Änderung trägt, teilt Rh Scherlies mit. Da diese Verfahrensweise  in der SgE so nicht  gehandhabt wird, wird er sich der Stimme enthalten.

 

Nach Vorlage 30/082/2010 fasst der Rat folgenden

 

 


Beschluss:

Der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue, im Bereich der ehemaligen Samtgemeinde Hitzacker (Elbe), Gemeinde Göhrde, OT. Metzingen, ist für die Änderung der Art der Nutzung von „SO-Ferienhäuser“ in „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) fortzuschreiben.