Sitzung: 18.03.2010 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 28
Vorlage: 1/006/2010
Sachverhalt:
Nach Vorlage
1/006/2010 fasst der Rat folgenden
Beschluss:
Über die Annahme
oder Vermittlung von Zuwendungen gem. § 83 Abs. 4 NGO mit einem Wert von über
100 Euro bis zu 2.000 Euro wird die Entscheidung auf den Samtgemeindeausschuss
übertragen.