Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 28

Sachverhalt:

Nach Vorlage 1/006/2010 fasst der Rat folgenden

 

 

 

 


Beschluss:

Über die Annahme oder Vermittlung von Zuwendungen gem. § 83 Abs. 4 NGO mit einem Wert von über 100 Euro bis zu 2.000 Euro wird die Entscheidung auf den Samtgemeindeausschuss übertragen.