Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2

Sachverhalt:

Die Flächen, die jetzt noch im Besitz der Wieczorek KG stehen, kommen aufgrund öffentlich rechtlicher Steuerrückstände in die Zwangsversteigerung. Bei dem Flurstück 31/62 handelt es sich laut B-Plan um eine Fläche mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“.

Die Fläche kann durch einen möglichen Dritten zwar ersteigert werden, behält jedoch trotzdem die Zweckbestimmung, solange der B-Plan nicht geändert wird. Dieser mögliche Dritte könnte jedoch die Fläche z.B. einzäunen und somit nicht mehr betretbar machen.

Allerdings kann die Gläubigerin, hier die Samtgemeinde Elbtalaue, das Verfahren auch während des Versteigerungstermines gem. § 30 Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) einstellen oder aufheben.

Eine weitere Alternative wäre, im ersten ZV Termin lediglich ein Gebot unter 5/10 des festgesetzten Verkehrswertes abzugeben, um die Grundstücke im folgenden Verfahren günstiger zu ersteigern. 

 

Anmerkung der Protokollführung: Größe Spielplatz Grundstück  484 m² und die Straße 99 m².

 

Aufgrund der HH-Lage der Gemeinde Göhrde sollte eine Ersteigerung nicht erfolgen, bemerkt  Rh Glühe.

 

Der  Rat Göhrde fasst folgenden

 


Beschluss:

Die Flurstücke 31/40 (Weg) und 31/62 (Spielplatz) der Flur 1 der Gemarkung Sarenseck werden bei der am 24.02.2010 stattfindenden Versteigerung zu einer Höchstsumme in Höhe von 3.000,00 € ersteigert.

Der Kassenleiter der Samtgemeindekasse wird ermächtigt, die Grundstücke für die Gemeinde Göhrde zu ersteigern, das Verfahren gegebenenfalls einzustellen/aufzuheben oder andere Erklärungen im Interesse der Gemeinde Göhrde abzugeben.