Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Sachverhalt:

 

Stv. SgRätin Steckelberg erläutert anhand der Vorlage 1/005/2010.

 

Im Falle der Entscheidung im nichtöffentlichen VA H erfolgt Herstellung von Öffentlichkeit durch anschließende Mitteilungsvorlage im  StRH, es sei denn der Spender hat dies ausgeschlossen,  beantwortet 1. SgRätin Steckelberg, die Anfrage von stv. Bgm Mertins.

 

Der Rat fasst folgenden

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

Über die Annahme oder Vermittlung von Zuwendungen gem. § 83 Abs. 4 NGO mit einem Wert von über 100 Euro bis zu 2.000 Euro wird die Entscheidung auf den Verwaltungsausschuss übertragen.

 

Stv. Bgm N. Schulz und Rh Westdörp sind bei der Abstimmung nicht anwesend.