Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

In § 2 Abs. 1 der vom Rat der Samtgemeinde Elbtalaue am 01.10.2009 beschlossenen Neufassung der Unternehmenssatzung des Wasserverbandes Dannenberg – Hitzacker kAöR ist als Gegenstand der kommunalen Anstalt formuliert:

„Strom-, Erdgas-und Wärmeversorgung sowie der Betrieb der dazugehörigen Netze“

Im Rahmen des Anzeigeverfahrens bei der Kommunalaufsicht des Landkreises wurde diese Formulierung insoweit bemängelt, als sie den Schluss zulässt, dass die kommunale Anstalt die entsprechende Aufgabe wahrnehmen soll. Dieses ist aber rechtlich nicht zulässig, weil Strom-, Erdgas- und Wärmeversorgung Aufgaben der Städte und Gemeinden sind, die nicht von einem Unternehmen wahrgenommen dürfen, dessen „Mutter“ eine Samtgemeinde ist.

Gemeint war mit der Satzungsbestimmung aber auch nur die Durchführung der Aufgabe, dessen Übertragung nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 NKomZG auch zulässig ist.

Um eine Beanstandung der Satzung zu vermeiden, ist in  Abstimmung mit der Kommunalaufsicht ist nachstehende neue Formulierung in die Satzung aufzunehmen:

die Durchführung sowohl des Betriebes der Strom-, Erdgas- und Wärmenetze als auch der Lieferung von Strom, Erdgas und Wärme aufgrund eines Beschlusses der jeweils zuständigen Stadt bzw. Gemeinde“

 

Das bisher vorgesehene Inkrafttreten der Satzung verschiebt sich vom 01.12.2009 auf den 01.01.2010.

 

Mit dieser neuen Formulierung gibt es laut Verfügung der Kommunalaufsicht vom 24.11.2009 keine Anlass zur Beanstandung der Satzung.

 

Ohne Diskussion wird einstimmig, bei einer Enthaltung empfohlen.


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue beschließt die Neufassung der Unternehmenssatzung des Wasserverbandes Dannenberg – Hitzacker kAöR mit der geänderten Formulierung in § 2 Abs. 1