Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

 a)  Die ehemaligen Samtgemeinden Dannenberg (Elbe) und Hitzacker (Elbe) hatten sich im Rahmen einer Zielvereinbarung mit dem Land Niedersachsen verpflichtet, beim Betrieb der Bäder und Büchereien ab dem Jahr 2006 einen Betrag von jährlich 200.000 € einzusparen.

Zu diesem Zwecke wurde für den Bereich der Büchereien eine Aufgabenübertragung von der Samtgemeinde Hitzacker (Elbe) auf die Samtgemeinde Dannenberg (Elbe) zum 01.01.2006 vorgenommen. Durch die Fusion ist mittlerweile eine gemeinsame Bücherei entstanden.

 

Für den Bereich der Freibäder in Dannenberg (Elbe) und Hitzacker (Elbe) sowie des Hallenbades in Dannenberg (Elbe) wurden mit dem damaligen Zweckverband Wasserverband Dannenberg – Hitzacker Pacht-und Finanzierungsverträge geschlossen, durch die der Betrieb der Bäder auf den Wasserverband übertragen worden ist. Die beiden ehemaligen Samtgemeinden haben dem Wasserverband zusammen einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 150.000 € gezahlt. Diese Verträge, die bis zum 31.12.2009 befristet sind, sind auf die jeweiligen Rechtsnachfolger übergegangen.

 

Der Wasserverband hält es finanziellen und praktischen Gründen für sinnvoll, nicht nur den Betrieb, sondern auch das Eigentum auf den Wasserverband zu übertragen. Als Betreiber kann der Verband die Anlagen der Bäder nur unterhalten, notwendige Investitionen in das Anlagevermögen sind ihm verwehrt. Die Samtgemeinde Elbtalaue hat aufgrund ihrer finanziellen Lage und den bestehenden Zielvereinbarungen ebenfalls keine Möglichkeit, diese Investitionen vorzunehmen.

Folgende Buchwerte (voraussichtlicher Stand 31.12.2009) werden übertragen:

Stadtbad Dannenberg (Elbe):                   Sonderposten                     227.213,45 Euro

                                                                              Anlagevermögen               608.596,28 Euro

Hiddobad Hitzacker (Elbe)                          Sonderposten                     602.612,05 Euro

                                                                              Darlehensverb.                                  157.836,37 Euro

                                                                              Anlagevermögen            1.120.363,00 Euro

 

Das Vermögen des Wasserverbandes erhöht sich dadurch um 741.197,41 Euro. Damit für die Samtgemeinde Elbtalaue die Eigentumsübertragung nicht zu einem Buchverlust in dieser Höhe führt, ist angedacht, im Gegenzug zur Übertragung der Bäder das Stammkapital des Wasserverbandes um den Vermögenszuwachs zu erhöhen.

 

 

b)  Am 03.04.2006 bzw. 19.05.2006 wurden von den ehemaligen Samtgemeinden Dannenberg (Elbe) und Hitzacker (Elbe) Verträge über die finanzielle Unterstützung der Bäder mit dem damaligen Zweckverband Wasserverband Dannenberg – Hitzacker abgeschlossen. Diese Veträge sind bis zum 31.12.2009 befristet. Ein Betrieb der Bäder ohne eine jährliche Unterstützungszahlung ist nicht möglich, so dass ein Neuabschluss erforderlich ist, unabhängig von einer Eigentumsübertragung. In der beiliegenden Synopse sind die Altverträge und der Neuvertrag gegenübergestellt. Der Inhalt ist mit dem Wasserverband abgesprochen.

 

c) Gleichzeitig mit den Verträgen über die finanzielle Unterstützung wurden mit jeweils gleichen Datum Pachtverträge zwischen den ehemaligen Samtgemeinden und dem Wasserverband über die für den Bäderbetrieb erforderlichen Grundstücke und Anlagen abgeschlossen. Auch diese Verträge sind bis zum 31.12.2009 befristet. Auch wenn eine Eigentumsübertragung zum 01.01.2010 erfolgen soll, ist ein Abschluss eines neuen Pachtvertrages aus Gründen des Rechtssicherheit erforderlich, weil zum heutigen Zeitpunkt nicht klar ist, wann alle erforderlichen Unterlagen, Genehmigungen etc. vorliegen, um diese Eigentumsübertragung vornehmen zu können. Sobald die Eigentumsübertragung erfolgt ist, verlieren die Pachtverträge automatisch ihre Gültigkeit.

 

Eine umfangreiche Diskussion entsteht zu b) Neufassung des/der Verträge über die finanzielle Unterstützung des Betriebes der Bäder zu „ § 3, Finanzielle Förderung“.

 

Der Tagesordnungspunkt wird als behandelt beendet. Eine neue Formulierung wird seitens der Verwaltung beraten.