Beschluss: Abgelehnt

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 8, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Die Projektgruppe Verwaltungsmodernisierung hat in ihrem Projektbericht vorgeschlagen, die Zahl der Ratsfrauen und Ratsherren im Rat der Samtgemeinde Elbtalaue im Rahmen der Konsolidierung der Finanzen zu reduzieren. Gem. § 32 Abs. 2 NGO kann in Gemeinden mit mehr als 8.000 Einwohnerinnen und Einwohnern bis spätestens 18 Monate vor dem Ende der Wahlperiode durch Satzung die Zahl der zu wählenden Ratsfrauen und Ratsherren um 2, 4 oder 6 verringert werden. Die Zahl von 20 Ratsfrauen und Ratsherren darf jedoch nicht unterschritten werden.

Um das maximale Konsolidierungspotenzial auszuschöpfen wird vorgeschlagen, die höchstmögliche Reduktion um 6 Mandate zu beschließen.

Mit der geringeren Zahl der Mandate geht ein geringerer Aufwand für die Aufwandsentschädigungen und für eine entsprechende Begleitung durch die Verwaltung (Sitzungsvorlagen, Protokolle, Schulungsangebote, Beratung etc.) einher, der sich auf ca. 3.000 Euro je Mandat und Jahr beläuft.

Dieser Betrag basiert auf einer Musterberechnung des Landkreises Lüchow-Dannenberg, welche im Rahmen der Erarbeitung des Berichtes für das Projekt Verwaltungsmodernisierung erstellt wurde. Die Berechnung liegt dieser Vorlage nochmals als Anlage bei. Hieraus ist zu erkennen, dass auf Landkreisebene jährlich etwa 3.900 Euro pro Mandat und Jahr eingespart werden können. Wegen der auf Samtgemeindeebene insgesamt etwas geringeren Kosten wird daher der oben bereits genannte Konsolidierungsbetrag in Höhe von 3.000 Euro für die Samtgemeinde Elbtalaue angenommen.

Die durch § 32 Abs. 1 NGO auf 34 festgelegte Zahl der Ratsfrauen und Ratsherren im Rat der Samtgemeinde Elbtalaue würde sich durch die Reduzierung um 6 Mandate für die Wahlperiode IX (2011 – 2016) folglich auf 28 verringern. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass diese Regelung nur für eine Wahlperiode gilt. Eine Beibehaltung dieser Regelung über 2016 hinaus müsste vom neu gewählten Rat wiederum spätestens 18 Monate vor Ablauf der Wahlperiode IX (2011 – 2016) neu beschlossen werden.

Die Reduzierung von Mandaten wurde für die jetzige Wahlperiode bereits von der Stadt Dannenberg (Elbe) umgesetzt und erprobt. „Demokratiedefizite“ sind bisher nicht beklagt worden.

Eine Berechnung der Auswirkungen der Reduzierung von Mandaten im Rat der Samtgemeinde Elbtalaue auf Basis des Wahlergebnisses von 2006 zeigt zudem, dass es in Bezug auf die Anzahl der Fraktionen keine Änderungen geben würde. Auch die kleineren Parteien würden daher durch die Reduzierung keine Nachteile erfahren.

Die entsprechenden Berechnungen liegen dieser Vorlage ebenfalls als Anlage bei.

Es wird daher empfohlen, die Reduzierung der Zahl der Ratsfrauen und Ratsherren im Rat der Samtgemeinde Elbtalaue um 6 zu beschließen.

 

Zu dieser Frage hat der Samtgemeinderat sich eindeutig geäußert.

Die Reduzierung der Zahl der Ratsfrauen und Ratsherren im Rat der Samtgemeinde Elbtalaue wird daher abgelehnt.