Sitzung: 21.10.2009 Brandschutzausschuss der Samtgemeinde Elbtalaue
Rh Mertins möchte wissen,
ob sich die Einnahmen der Gebühren der abrechenbaren Einsätze aufgrund der
neuen Gebührensatzung erhöht haben.
Die Gebührensätze der
Satzung sind gegenüber der vorherigen Satzung identisch geblieben, die Einnahme
der Gebühren hat sich zu den Vorjahren nicht erhöht, antwortet FDL Heinrich.
Hinzu kommt, dass
gebührenpflichtige Einsätze nur schwer planbar sind und mit einer festen
Einnahme nicht zu rechnen ist.