Rh Mertins möchte wissen, ob sich die Einnahmen der Gebühren der abrechenbaren Einsätze aufgrund der neuen Gebührensatzung erhöht haben.

 

Die Gebührensätze der Satzung sind gegenüber der vorherigen Satzung identisch geblieben, die Einnahme der Gebühren hat sich zu den Vorjahren nicht erhöht, antwortet FDL Heinrich.

Hinzu kommt, dass gebührenpflichtige Einsätze nur schwer planbar sind und mit einer festen Einnahme nicht zu rechnen ist.