Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Stellv. Gemeindebrandmeister Udo Kusack hat sein Amt als stellvertretender Gemeindebrandmeister als persönlichen und beruflichen Gründen zur Verfügung gestellt. Darauf hin hatten sich die Herren Malte Bartels (FF Penkefitz), Christian Klatt (FF Jameln) und Mario Thöne (FF Jameln) um das Amt beworben.

 

In der Ortsbrandmeisterdienstversammlung haben sich die Kandidaten vorgestellt. Alle drei Kandidaten haben noch nicht den erforderlichen Zugführerlehrgang absolviert und können vorerst nur kommissarisch mit den Aufgaben beauftragt werden. Sobald ein entsprechender Lehrgang stattfindet, wird dieser vom künftigen stellv. Gemeindebrandmeister besucht.

Nach § 13 Abs. 2 NBrandSchG werden der Gemeindebrandmeister und seine Stellvertreter von den Ortsbrandmeistern und stellv. Ortsbrandmeistern in geheimer Wahl mit der Mehrheit der Stimmen gewählt. Von den 46 Ortsbrandmeistern und Vertretern waren 35 vorschlags- und stimmberechtigte Personen anwesend. Es wurden folgende Voten abgegeben:

Malte Bartels 10 Stimmen,

Christian Klatt 9 Stimmen und 

Mario Thöne 13 Stimmen

bei drei ungültigen Stimmen. Damit hatte kein Kandidat die erforderliche Mehrheit der Stimmen erreicht.

Die anschließende Stichwahl zwischen Malte Bartels und Mario Thöne führte mit 13 Stimmen für Malte Bartels und 19 Stimmen für Mario Thöne bei 3 ungültigen Stimmen ebenfalls zu keinem Ergebnis. Auch im dritten Wahlgang haben die Kandidaten Bartels (14 Stimmen) und Thöne (19 Stimmen) bei zwei ungültigen Vorschlägen nicht die erforderliche Mehrheit erreicht. Da nicht mit einem anderen Ergebnis zu rechnen war und auch kein anderer Vorschlag unterbreitet wurde, hat die Dienstversammlung von einem Vorschlag abgesehen. Die Dienstversammlung gibt lediglich ein Votum auf den Kandidaten mit den meisten Stimmen ab und überlässt dem Samtgemeinderat die Entscheidung über die Ernennung des stellvertretenden Gemeindebrandmeisters.

 

Da Herr Mario Thöne die meisten Stimmen erhalten hat, wird er kommissarisch mit den Aufgaben des stellvertretenden Gemeindebrandmeisters beauftragt.

 

Rf Molter bemängelt das Vorschlagsverfahren, dass gemäß des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes zur Wahl eines stellv. Gemeindebrandmeisters durchzuführen ist.

Sie ist der Meinung, dass bei dem  Vorschlagsverfahren eines stellv. Ortsbrandmeisters wie bei Wahl des Bundespräsidenten verfahren werden sollte.

 

Die Wahl des Bundespräsidenten erfolgt in bis zu drei Wahlgängen. In den ersten beiden Wahlgängen ist eine absolute Mehrheit der Stimmen erforderlich, im letzten Wahlgang reicht die relative Mehrheit.

 

Rf Molter stellt folgenden Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt einen Bericht, zur Prüfung dieses Verfahrens, an das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Integration in Hannover zu schreiben.

 

Die anwesenden Mitglieder stimmen dem Antrag zu. 

 

Nach weiterer Beratung empfiehlt der Brandschutzausschuss folgenden


Beschluss:

Der Samtgemeinderat entlässt Herrn Udo Kusack, mit Wirkung vom 30.09.2009, aus dem Ehrenbeamtenverhältnis für das Amt des stellv. Gemeindebrandmeisters.

Der Samtgemeinderat beschließt, Herrn Mario Thöne unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für das Amt des stellvertretenden Gemeindebrandmeisters für eine Dauer von 6 Jahren (01.07.2010 – 30.06.2016) zu ernennen