Sitzung: 21.10.2009 Brandschutzausschuss der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 40/523/2009
Stellv.
Gemeindebrandmeister Udo Kusack hat sein Amt als stellvertretender
Gemeindebrandmeister als persönlichen und beruflichen Gründen zur Verfügung
gestellt. Darauf hin hatten sich die Herren Malte Bartels (FF Penkefitz),
Christian Klatt (FF Jameln) und Mario Thöne (FF Jameln) um das Amt beworben.
In der
Ortsbrandmeisterdienstversammlung haben sich die Kandidaten vorgestellt. Alle
drei Kandidaten haben noch nicht den erforderlichen Zugführerlehrgang
absolviert und können vorerst nur kommissarisch mit den Aufgaben beauftragt
werden. Sobald ein entsprechender Lehrgang stattfindet, wird dieser vom
künftigen stellv. Gemeindebrandmeister besucht.
Nach § 13 Abs. 2
NBrandSchG werden der Gemeindebrandmeister und seine Stellvertreter von den
Ortsbrandmeistern und stellv. Ortsbrandmeistern in geheimer Wahl mit der
Mehrheit der Stimmen gewählt. Von den 46 Ortsbrandmeistern und Vertretern waren
35 vorschlags- und stimmberechtigte Personen anwesend. Es wurden folgende Voten
abgegeben:
Malte Bartels 10
Stimmen,
Christian Klatt 9
Stimmen und
Mario Thöne 13
Stimmen
bei drei ungültigen
Stimmen. Damit hatte kein Kandidat die erforderliche Mehrheit der Stimmen
erreicht.
Die anschließende
Stichwahl zwischen Malte Bartels und Mario Thöne führte mit 13 Stimmen für Malte
Bartels und 19 Stimmen für Mario Thöne bei 3 ungültigen Stimmen ebenfalls zu
keinem Ergebnis. Auch im dritten Wahlgang haben die Kandidaten Bartels (14
Stimmen) und Thöne (19 Stimmen) bei zwei ungültigen Vorschlägen nicht die
erforderliche Mehrheit erreicht. Da nicht mit einem anderen Ergebnis zu rechnen
war und auch kein anderer Vorschlag unterbreitet wurde, hat die
Dienstversammlung von einem Vorschlag abgesehen. Die Dienstversammlung gibt
lediglich ein Votum auf den Kandidaten mit den meisten Stimmen ab und überlässt
dem Samtgemeinderat die Entscheidung über die Ernennung des stellvertretenden
Gemeindebrandmeisters.
Da Herr Mario Thöne
die meisten Stimmen erhalten hat, wird er kommissarisch mit den Aufgaben des
stellvertretenden Gemeindebrandmeisters beauftragt.
Rf Molter bemängelt
das Vorschlagsverfahren, dass gemäß des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes
zur Wahl eines stellv. Gemeindebrandmeisters durchzuführen ist.
Sie ist der
Meinung, dass bei dem
Vorschlagsverfahren eines stellv. Ortsbrandmeisters wie bei Wahl des
Bundespräsidenten verfahren werden sollte.
Die Wahl des
Bundespräsidenten erfolgt in bis zu drei Wahlgängen. In den ersten beiden Wahlgängen ist eine
absolute Mehrheit der Stimmen erforderlich, im letzten Wahlgang reicht die relative
Mehrheit.
Rf Molter stellt
folgenden Antrag:
Die Verwaltung wird
beauftragt einen Bericht, zur Prüfung dieses Verfahrens, an das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Integration in Hannover zu schreiben.
Die anwesenden
Mitglieder stimmen dem Antrag zu.
Nach weiterer Beratung empfiehlt der Brandschutzausschuss folgenden
Beschluss:
Der Samtgemeinderat
entlässt Herrn Udo Kusack, mit Wirkung vom 30.09.2009, aus dem
Ehrenbeamtenverhältnis für das Amt des stellv. Gemeindebrandmeisters.
Der Samtgemeinderat
beschließt, Herrn Mario Thöne unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für
das Amt des stellvertretenden Gemeindebrandmeisters für eine Dauer von 6 Jahren
(01.07.2010 – 30.06.2016) zu ernennen