Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 2

Sachverhalt:

 Im Rahmen des Projektes Verwaltungsmodernisierung Lüchow-Dannenberg haben der Landkreis Lüchow-Dannenberg, die Samtgemeinden Elbtalaue, Lüchow (Wendland) und Gartow gemeinsam mit dem Land noch mögliche Einsparungsmaßnahmen insbesondere durch interkommunale Kooperationen als Voraussetzung für eine Auszahlung von Finanzhilfen durch das Land untersucht. Das Land hatte sich bereit erklärt, die im Rahmen des Projektes in  den beteiligten Körperschaften errechneten zukünftigen Einsparungen mit dem Faktor 3 aus den für die Region zur Verfügung stehenden Strukturhilfemitteln zu honorieren.

 

Die Projektgruppe hat in ihrem Abschlussbericht vom 25.09. dargelegt, dass mit entsprechenden Maßnahmen innerhalb eines Zeitraumes von 3 bis 5 Jahren nach entsprechenden Entscheidungen Wirtschaftlichkeitseffekte in einer Größenordnung von rund 1,664 Mio € (dabei dauerhaft 911.600 € und einmalig mit nachhaltiger Wirkung 753.000 €) erzielt werden können.

 

Potenzial für das vom Land erwartete Einsparvolumen von 6 Mio € konnte die Projektgruppe nicht identifizieren.

 

Der Abschlussbericht wurde der Lenkungsgruppe am 25.09.2009 vorgestellt.

 

Seitens des Landes  wird nun  geprüft, ob  bzw. welche von der Projektgruppe identifizierten Maßnahmen mit Strukturhilfemitteln honoriert werden.

Dabei wird lediglich bei den dauerhaften Einsparungen eine Finanzhilfe mit dem Faktor 3 zu erwarten sein.

 

Eine Zusammenstellung der Vorschläge der Projektgruppe findet sich auf den Seiten 55 bis 58 des Abschlussberichtes.

 

Das Einsparpotenzial teilt sich wie folgt auf die Kommunen auf:

 

Samtgemeinde Elbtalaue: 271.300 €

Samtgemeinde Gartow: 36.250 €

Samtgemeinde Lüchow (Wendland): 344.840 €

Landkreis Lüchow-Dannenberg: 1.012.210 €.

 

Bei den beim Landkreis aufgeführten Maßnahmen befinden sich jedoch einige Gemeinschaftsprojekte von  Samtgemeinden und Landkreis, so dass hier im Falle der Realisierung noch eine Aufteilung erfolgen muss.

 

Um die von der Projektgruppe aufgeführten Maßnahmen umsetzen und eine Finanzhilfe des Landes aus den Strukturhilfemitteln zu erhalten, ist es erforderlich, dass die Umsetzung der Maßnahmen von den jeweiligen politischen Gremien beschlossen wird.

 

Selbst bei Umsetzung aller  benannten Maßnahmen wird voraussichtlich maximal eine Finanzhilfe von rund 3.487.800 € zu erlangen sein (911.600 € X Faktor 3 und 753.000 € X Faktor 1).

 

Damit kommt durch das Projekt Verwaltungsmodernisierung  von den 21 Mio €, die gemäß Aussage des Landes für die Region Lüchow-Dannenberg noch zur Verfügung stehen nur ein kleiner Anteil zur Auszahlung.

 

Modalitäten ob und wie  die übrigen Strukturhilfemittel zur Auszahlung gelangen könnten, sind nach wie vor offen. Verbindliche Aussagen wurden gegenüber dem Vertreter des NMI, Herrn Marek, am 25.09.09 eingefordert.

 

 

Einleitend stellt 1.SG-Rätin Steckelberg zunächst anhand der Vorlage kurz die Ergebnisse des Projektes vor. Im Anschluss daran findet eine eingehende Diskussion zu den einzelnen Punkten des vorliegenden Abschlussberichtes statt.

Einvernehmen besteht darüber, dass Punkt 2.1 - Reduzierung der Zahl der Mandate -  komplett herausgenommen wird. Hierzu ergeht ein gesonderter Beschluss. Eine entsprechende Vorlage wird von der Verwaltung erstellt.

 

Die auf den Seiten 55 – 57 des Abschlussberichtes aufgeführten Bereiche, die die SG Elbtalaue betreffen, werden Punkt für Punkt erörtert. 

 

Bei P. 2.3.a, Verlagerung der Jagdsteuerveranlagung vom LK auf die SG Lüchow, bestehen unterschiedliche Ansichten, da der zu erwartende Einsparbetrag sowohl beim LK als auch bei der SG Lüchow in Ansatz gebracht wird. Da die Samtgemeinde Elbtalaue aber nicht betroffen ist, wird dieser Punkt nicht weiter erörtert.

 

P. 2.3.b, Infoma-Modul für KLR: Kämmerer Kern berichtet hierzu. Die Anschaffungskosten werden auf Seite 14 des vorliegenden Berichtes näher erläutert.

 

P.2.5 Sportstätten: Mit drei Vereinen werden Verhandlungen geführt zwecks Eigentums-übertragung. Dies sind der VfL Breese-Langendorf, VFL Breese und SV Karwitz.  Mit den Vereinen sind vor Übertragung Verhandlungen über die Zuschusshöhe der Samtgemeinde bei Übernahme des Gebäudes durch den Verein zu führen. Grundsätzlich haben die Vereine Bereitschaft zur Übernahme erklärt. 

Auf Nachfrage von Rf Stute zu Fördermöglichkeiten der Vereine nach erfolgter Eigentumsübertragung erklärt SgBgm Meyer, dass die Sportstätten-Förderrichtlinien des Landes Niedersachsen aufgehoben und neu ausgerichtet worden sind auf die Lotto-Toto-Stiftung. Dort gibt es insbesondere für Sportstätten ein eigenes Förderprogramm.

1.SG-Rätin Steckelberg  erklärt, dass die Einsparmöglichkeit nur realisierbar ist, wenn die Übertragung auf die Vereine erfolgt und sich diese für die Samtgemeinde rechnet.

Aufgrund der bisherigen Gespräche ist davon auszugehen, dass Einigkeit erzielt werden wird.

 

P. 2.9. Straßenunterhaltung, Abstufung von Straßen - wird vorgezogen -

Rh Herzog hält die vermeintliche Einsparung für falsch.  Tatsache ist, dass  weniger unterhalten wird. Rh Zühlke fügt hinzu, dass die herabgestuften Straßen durch den nicht weniger werdenden  Verkehr genauso belastet werden wie jetzt. Die Klassifizierung spielt für den Verkehr keine Rolle.

1.SG-Rätin Steckelberg fügt an, dass für den Bereich der Samtgemeinde Elbtalaue aufgrund kritischer Betrachtung im Vergleich zur SG Lüchow lediglich 15 Straßenkilometer angenommen wurden. Ob es bei einigen Straßenabschnitten  zur Abstufung kommt,  müssen letztendlich die Gemeinden entscheiden. Ohne Zustimmung der Gemeinden kann keine Übertragung erfolgen.

SgBgm Meyer ergänzt, dass es bestimmt Bereiche gibt, die die Klassifikation einer Gemeindeverbindungsstraße nicht mehr erfüllen, die z.B. im Wald oder an einem Deich enden, wo es keinerlei Verbindung mehr gibt. Beispiele hierzu führt er an.

Rh Herzog als auch Rf Stute halten das Einsparpotenzial dennoch für unrealistisch, zumal zunächst rd.€ 380Tsd. als Herrichtungsaufwand aufgebracht werden müssten.    

1.SG-Rätin Steckelberg weist darauf hin, dass den Gemeinden alternativ zum Herrichten auch ein Ablösungsbetrag angeboten werden kann.   

 

Rh. Herzog verlässt die Sitzung um 19.17 Uhr. 

 

P.2.8 Bau-/Betriebshöfe: Rh Sperling hält einen Zusammenschluss der Betriebshöfe zu einem kreisweitem Bauhof aus betriebswirtschaftlicher Sicht durchaus für wirtschaftlich.

Hierzu erläutert Kämmerer Kern. Die Samtgemeinde erteilt an den Eigenbetrieb Kommunale Dienste jährlich Aufträge in Höhe von ca. 19,..% der Gesamteinnahmen des Eigenbetriebes. Die Aufträge werden auf Stundenlohnbasis abgerechnet. Ein Einsparpotenzial wurde hier nicht gesehen. Hauptauftraggeber des Eigenbetriebes sind die beiden Städte. 

1.SG-Rätin Steckelberg fügt hinzu, dass dann, wenn über einen kreisweiten Bauhof diskutiert wird über eine Anstalt öffentlichen Rechts gesprochen wird.

SgBgm Meyer berichtet über die Erfahrung, die Dannenberg bei Fremdvergabe gemacht hat. Nach zwei Jahren wurde das gesamte System wieder umgedreht, weil die Leistung durch Dritte nicht zufriedenstellend war.

1.SG-Rätin Steckelberg ergänzt, dass der Bereich Betriebshöfe noch nicht abgeschlossen ist und über die weiteren Ergebnisse noch berichtet wird.

 

P.2.7. Geschäftsbereich  IuK / IT-Service

Verwiesen wird auf die Zusammenstellung in der Anlage ab Seite 73. Angesprochen wird hier insbesondere im Bereich Telekommunikation die unterschiedliche Höhe der Kostenansätze.

Ein Grund hierfür ist z.B., dass die Personalkosten in der SG Elbtalaue der EDV zugeschlagen werden und in Lüchow den einzelnen Fachbereichen.

Eine Aufschlüsselung liegt dem Protokoll als Anlage bei.

 

P. 2.12.a GIS-Zusammenarbeit und b Anpassung Flächennutzungspläne sowie P. 2.18 Standesamtswesen wird zur Kenntnis genommen.

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue beschließt die Umsetzung der im Abschlussbericht des Projektes Verwaltungsmodernisierung vom 25.September 2009 vorgeschlagenen Veränderungen

mit Ausnahme des Punktes Verringerung von Ratsmitgliedern. Hierzu ergeht ein gesonderter Beschluss.

 

Bei zwei Enthaltungen wird einstimmig empfohlen.