Sitzung: 01.10.2009 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 26
Vorlage: 11/455/2009
Sachverh. siehe
SuSE Nr. VIII/11 vom 25.08.2009 und SgA Nr. VIII/40 vom 31.08.2009
Frau Steckelberg berichtet, dass der Rat der Gemeinde Küsten beschlossen hat,
beim Schulträger, der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) die Änderung der
Abgrenzung des Einzugsgebietes für die Grundschule Küsten erst ab dem Schuljahr
2013/2014 in Kraft treten zu lassen.
Bei der Samtgemeinde Lüchow liegt ein entsprechender Antrag noch nicht vor.
Bevor die SG Lüchow als Schulträger eine Stellungnahme hierzu abgeben kann, ist
eine Gremienbeteiligung erforderlich.
Nach kurzer
Aussprache fasst der SgRat folgenden
Beschlussvorschlag:
Die Gremien der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) werden gebeten, den
Beschluss über den Schulbezirk der Grundschule Küsten ergebnisoffen erneut zu
beraten und hierbei, die von der Änderung betroffenen Eltern in die Beratung
mit einzubeziehen.