Beschluss: Vertagung

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 2, Enthaltungen: 2

Sachverhalt:

FBL Hesebeck trägt vor.

 

Rh Fröhlich spricht die Angelegenheit, dass eine Nutzung der Schweineweide für den Elbekirchentag 2010 nicht möglich ist, an. Er stellt den Antrag,  den Abschluss der  Vereinbarung  auszusetzen und mit dem Eigentümer der Schweineweide über die Nutzung zu verhandeln.   

 

StD Meyer teilt mit, dass die Schweineweide im Gebietsteil des Biosphärenreservates liegt und jede einzelne Veranstaltung derzeit einer Genehmigung bedarf. Hier sollte für die Zukunft eine Lösung gefunden werden. Aufgrund dessen wurden Gespräche mit der Biosphärenreservatsverwaltung vorgenommen. Diese hat zugestanden, dass bei Aufstellung eines F-Planes  mit einer genauen Definierung der grundsätzlichen Nutzung der Flächen,  die behördlichen Einzelgenehmigungen durch die Biosphärenreservatsverwaltung dann entfallen würden.

 

Darüberhinaus wird es aber  aus Gründen der Verkehrssicherung zwischen dem Eigentümer der Schweinewiese  und dem Nutzer entsprechende Vereinbarungen geben.

 

Rh Wieczorek spricht die Übernahme der  Kosten  für B-Plan-  bzw. F-Plan Änderungen durch den Investor an.

 

StD Meyer teilt mit, dass mit der Aufstellung eines  F-Planes noch kein  Baurecht entsteht. Die SgE ist  für Änderungen von F-Plänen zuständig. Die Stadt Hitzacker (Elbe) ist Trägerin des ISEK und stellt die Förderanträge. Die Stadt bekommt ihren Eigenanteil für die F-Plan-Änderung durch die SgE erstattet.  Auf die Stadt kommen in diesem Fall keine Kosten zu. Bei B-Plänen können die Kosten auf einen Dritten übertragen werden, wie z.B. mit der Hafen Hitzacker (Elbe) GmbH bereits vereinbart. 

 

Hier werden öffentliche Mittel  für eine Änderung des Flächennutzungsplanes in Anspruch genommen, die  nicht  im Eigentum der Stadt stehen, so Rh Wedler.  Hier sollte die Stadt ein Mitbestimmungsrecht haben.

StD Meyer erläutert, dass es Aufgabe der SgE ist,  Bauleitplanung durch F-Pläne vorzubereiten. In der Regel sind hier immer überwiegend private Flächen betroffen.

 

Rh Zühlke spricht ebenfalls das  alleinige Entscheidungsrecht der Nutzung der Schweineweide durch den Eigentümer  an und beantragt für seine Fraktion,  diesen TOP zu vertagen.

 

Mit der Änderung des F-Planes für den gesamten Bereich sind auch Investitionen (Autofähre, öffentliche Verkehrsflächen, Erweiterung Sportboothafen usw.)  verbunden, gibt  StD Meyer zu bedenken. Ohne F-Plan-Änderung können diese Maßnahmen nicht umgesetzt  bzw. Förderanträge gestellt werden. Die zu beschließende Vereinbarung hat keine Auswirkungen auf die Planung, diese  liegt ausschließlich  bei der SgE.

 

Rh v.d. Bussche spricht in diesem Zusammenhang eine mögliche Aussprache mit dem Eigentümer an.  

 

Stv. Bgm Schneeberg verlässt die Sitzung um 20.07 Uhr.

 

Bgm Dr. Jastram teilt mit, dass diese Angelegenheit nicht mit dem „Hafenvertrag“ in Verbindung steht. Der Eigentümer hat diese Fläche bereits schon vor rd. 20 Jahren erworben. Er entscheidet über sein Eigentum hinsichtlich Verpachtung o.ä.

 

Auf Antrag von Rh Zühlke fasst der Rat  folgenden  

 


Beschluss: