Sitzung: 28.09.2009 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Vertagung
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 2, Enthaltungen: 2
Vorlage: 30/401/2009
Sachverhalt:
FBL Hesebeck trägt
vor.
Rh Fröhlich spricht
die Angelegenheit, dass eine Nutzung der Schweineweide für den Elbekirchentag
2010 nicht möglich ist, an. Er stellt den Antrag, den Abschluss der Vereinbarung
auszusetzen und mit dem Eigentümer der Schweineweide über die Nutzung zu
verhandeln.
StD Meyer teilt mit,
dass die Schweineweide im Gebietsteil des Biosphärenreservates liegt und jede
einzelne Veranstaltung derzeit einer Genehmigung bedarf. Hier sollte für die
Zukunft eine Lösung gefunden werden. Aufgrund dessen wurden Gespräche mit der
Biosphärenreservatsverwaltung vorgenommen. Diese hat zugestanden, dass bei
Aufstellung eines F-Planes mit einer
genauen Definierung der grundsätzlichen Nutzung der Flächen, die behördlichen Einzelgenehmigungen durch
die Biosphärenreservatsverwaltung dann entfallen würden.
Darüberhinaus wird
es aber aus Gründen der
Verkehrssicherung zwischen dem Eigentümer der Schweinewiese und dem Nutzer entsprechende Vereinbarungen
geben.
Rh Wieczorek spricht
die Übernahme der Kosten für B-Plan-
bzw. F-Plan Änderungen durch den Investor an.
StD Meyer teilt mit,
dass mit der Aufstellung eines F-Planes
noch kein Baurecht entsteht. Die SgE
ist für Änderungen von F-Plänen zuständig.
Die Stadt Hitzacker (Elbe) ist Trägerin des ISEK und stellt die Förderanträge.
Die Stadt bekommt ihren Eigenanteil für die F-Plan-Änderung durch die SgE
erstattet. Auf die Stadt kommen in
diesem Fall keine Kosten zu. Bei B-Plänen können die Kosten auf einen Dritten
übertragen werden, wie z.B. mit der Hafen Hitzacker (Elbe) GmbH bereits
vereinbart.
Hier werden
öffentliche Mittel für eine Änderung des
Flächennutzungsplanes in Anspruch genommen, die
nicht im Eigentum der Stadt
stehen, so Rh Wedler. Hier sollte die
Stadt ein Mitbestimmungsrecht haben.
StD Meyer erläutert,
dass es Aufgabe der SgE ist,
Bauleitplanung durch F-Pläne vorzubereiten. In der Regel sind hier immer
überwiegend private Flächen betroffen.
Rh Zühlke spricht
ebenfalls das alleinige
Entscheidungsrecht der Nutzung der Schweineweide durch den Eigentümer an und beantragt für seine Fraktion, diesen TOP zu vertagen.
Mit der Änderung des
F-Planes für den gesamten Bereich sind auch Investitionen (Autofähre,
öffentliche Verkehrsflächen, Erweiterung Sportboothafen usw.) verbunden, gibt StD Meyer zu bedenken. Ohne F-Plan-Änderung
können diese Maßnahmen nicht umgesetzt
bzw. Förderanträge gestellt werden. Die zu beschließende Vereinbarung
hat keine Auswirkungen auf die Planung, diese
liegt ausschließlich bei der SgE.
Rh v.d. Bussche
spricht in diesem Zusammenhang eine mögliche Aussprache mit dem Eigentümer
an.
Stv. Bgm Schneeberg
verlässt die Sitzung um 20.07 Uhr.
Bgm Dr. Jastram
teilt mit, dass diese Angelegenheit nicht mit dem „Hafenvertrag“ in Verbindung
steht. Der Eigentümer hat diese Fläche bereits schon vor rd. 20 Jahren
erworben. Er entscheidet über sein Eigentum hinsichtlich Verpachtung o.ä.
Auf Antrag von Rh
Zühlke fasst der Rat folgenden
Beschluss: