Sitzung: 24.09.2009 Rat der Gemeinde Zernien
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 30/499/2009
Bgm Schulz
erläutert folgenden Sachstand:
Der Landkreis
Lüchow-Dannenberg hat die Grüngutentsorgung für das Kreisgebiet ausgeschrieben
und neu vergeben. Ab dem 01.01.2010 wird anstelle des Maschinenringes die Firma
DÜBAS GmbH & Co., Umwelt- u. Entsorgungstechnik KG, 27308 Kirchlinteln, die
Grüngutentsorgung übernehmen.
Nach einem Gespräch
mit dem Geschäftsführer der Firma DÜBAS, Herrn Bohlmann, soll auch in Zernien
wieder eine zentrale Grüngutsammelstelle eingerichtet werden.
Nach Aussage des Landkreises
sind diese grundsätzlich nur in Gewerbegebieten zulässig. In Zernien steht
dafür nur noch das Gewerbegrundstück (Lange Stücke) am Ende der Industriestraße
zur freien Verfügung. Dieses Gewerbegrundstück sollte aber nicht für eine
Grüngutsammelstelle geteilt werden, da möglicherweise das Restgrundstück für
weitere Gewerbeansiedlungen zu klein wird.
Es bietet sich an,
das Grundstück neben dem Klärwerk, das bisher als Grüngutsammelstelle genutzt
wird, weiter für diesen Zweck zu nutzen. Dieses Grundstück liegt aber im
Außenbereich und steht damit im Widerspruch zu der Aussage des Landkreises,
dass die Grüngutsammelstellen nur in Gewerbegebieten zulässig sind. Ob aber
zwingend ein Gewerbegebiet erforderlich ist, muss im Einzelfall geprüft werden.
Wenn zum Beispiel Rasenschnitt in dafür aufgestellte Container entsorgt wird,
damit keine Fruchtwässer in den Untergrund versickern kann und Strauchgut nur
zum Shreddern dort gelagert wird, könnte eventuell auf ein Gewerbegebiet
verzichtet werden.
- Da
dieses aber noch nicht beantwortet werden kann, sollte vorsorglich bei der
Samtgemeinde eine Änderung des Flächennutzungsplanes beantragt werden.
Die Genehmigungen
für die Grüngutsammelstellen werden vom Gewerbeaufsichtsamt erteilt. Es wird
daher zu jedem Grundstück, das von der Fa. DÜBAS dem Gewerbeaufsichtsamt
gemeldet wurde, eine gemeinsame
Antragskonferenz durchgeführt. Diese Antragskonferenz wird vom Landkreis
koordiniert. Die Eignung der einzelnen Grundstücke wird sich erst bei der
Antragskonferenz herausstellen.
Nach kurzer
Beratung fasst der Rat vorsorglich den
Beschluss:
Die Änderung des
Flächennutzungsplanes ist bei der Samtgemeinde Elbtalaue zu beantragen.